וַיֵּצֵ֣א הָר֗וּחַ וַֽיַּעֲמֹד֙ לִפְנֵ֣י יְהוָ֔ה וַיֹּ֖אמֶר אֲנִ֣י אֲפַתֶּ֑נּוּ וַיֹּ֧אמֶר יְהוָ֛ה אֵלָ֖יו בַּמָּֽה׃
Wystąpił wtedy duch i stanął przed Wiekuistym, i rzekł: Ja go skuszę. I zapytał go Wiekuisty: Czem?
Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life
Andere schwere Verbrecher werden nicht so behandelt, sondern unterliegen der Todesstrafe, sobald das Gericht die selbe über sie ausspricht, oder werden frei, wenn diesele ihnen nicht zuerkannt wird. Denn obgleich es noch schweren Sünden als das Blutvergießen gibt, so sind dieselben für die bürgerliche Ordnung יִשּׁוּבוֹ שֶׁלָּעוֹלָם doch nicht so verderblich, als das Blutvergießen.Weshalb auch weder der Götzendienst, geschweige denn die Blutschande, oder die Entweihung des Sabbats der Sünde des Blutvergießens zu vergleichen sind. Denn während jene Sünden bloß das Verhältnis des Menschen Gott berühren, kommt hier auch das des Menschen zu seine Nebenmenschen in Betracht. Wer also eine solche Sünde begangen hat, ist ein ausgemachter Bösewicht und alle guten Taten, die er während seines früheren Lebens getan, wiegen dieses Verbrechen nicht auf und retten ihn nicht von der Gesetz, denn es steht geschrieben: »Ein Mensch, gedrückt von einer Blutschuld« (Mischlei 25:17).Auch der Götzen dienende Achab kann uns hier als warnendes Beispiel dienen, von dem es heißt: »Aber es war keiner wie Aghab« (1 Kön. 21:25). Als nämlich vor Gott, dem Herrn aller Seelen, dessen Sünden und gute Taten erwogen wurden, da fand sich keine Sünde, welche die Ausrottung כְּלָיָה hätte nach sich ziehe können, und Nichts wäre geeignet gewesen, die Schale ganz in die Höhe zu ziehen, als nur die Blutschuld Nabots; wie auch geschrieben steht: »Und da ging der Geist hinaus und erschien vor dem Ewigen« (1. Kön. 22:21; 2. Chron. 18:20), nämlich der Geist Naboth’s und dann heißt es weiter: »Überrede und dir wird es gelingen« (1. Kön. 22:22). Und dennoch hatte dieser Ruchlose den Mord nicht mit eigener Hand begangen, sondern ihn bloß veranlasst! Um wie viel schwerer versündigt sich aber nun Der, welcher mit eigener Hand einen Mord verübt