וַאֲשֶׁר֩ יָבֹ֨א אֶת־רֵעֵ֥הוּ בַיַּעַר֮ לַחְטֹ֣ב עֵצִים֒ וְנִדְּחָ֨ה יָד֤וֹ בַגַּרְזֶן֙ לִכְרֹ֣ת הָעֵ֔ץ וְנָשַׁ֤ל הַבַּרְזֶל֙ מִן־הָעֵ֔ץ וּמָצָ֥א אֶת־רֵעֵ֖הוּ וָמֵ֑ת ה֗וּא יָנ֛וּס אֶל־אַחַ֥ת הֶעָרִים־הָאֵ֖לֶּה וָחָֽי׃
Albo - gdyby kto poszedł z bliźnim swoim do lasu rąbać drwa, a zaniosłaby się ręka jego z siekierą, by ściąć drzewo, a zsunęłoby się żelazo z toporzyska, i trafiłoby bliźniego jego tak, żeby umarł, - taki niech schroni się do jednego z tych miast, aby życie zachował.
Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life
Das Gleiche gilt nun auch von einem Lehrer, der seinen Schüler bestraft, oder einem Gerichtsdiener, welcher eine Angeklagten züchtigt, der sich weigert vor Gericht zu erscheinen, wenn diese den Schuldigen unabsichtlich töteten, in welchem Falle sie nämlich nicht mit Verbannung bestraf werden. Denn es steht geschrieben: »Holz abzuhauen« (Deut. 19:5), es handelt sich hier also um eine Handlung, der man nicht verpflichtet ist, weshalb jene Strafe nicht in Anwendung kommt bei einem Vater, der seinen Sohn züchtigt, bei einem Lehrer, der seinen Schüler bestraft, noch bei einem Gerichtsdiener, da diese den unvorsätzlichen Mord bei Ausübung ihrer Pflichten begangen haben.
Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life
Auch wenn Jemand einen Stein wirft, und es steckt ein Anderer, nachdem der Stein schon aus der Hand des Werfenden entwichen ist, seinen Kopf [zum Fenster] hinaus und wird getroffen, so ist der Werfende frei von der Verbannung, denn es steht geschrieben: »Und er trifft seinen Nächsten« (Deut. 19:5), weshalb auf den Fall wo Jemand sich selbst dem Wurfe darbietet, dieses Gebot keine Anwendung finden kann.
Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life
Wenn Jemand in eines Andern Hof ohne Erlaubnis eintritt und dieser ihn unabsichtlich בִּשְׁגָגָה tötet, so ist er frei von Verbannung, denn es steht geschrieben: »Und wem Einer mit seinem Nächsten in den Wald geht« (Deut. 19:5); hier ist also von einem Orte die Rede, wohin es dem Gemordeten freistand zu gehen, so gut wie in einen Wald. Wenn daher Jemand in die Werkstatt eines Zimmermanns ohne dessen Erlaubnis eintritt und ein Span abspringt, sein Gesicht trifft und ihn tötet, so ist der Zimmermann von der Verbannung befreit. Bat aber der Eintretende zuvor um Erlaubnis, so muss der Zimmermann flüchten.