וְאִם־לִבְנ֖וֹ יִֽיעָדֶ֑נָּה כְּמִשְׁפַּ֥ט הַבָּנ֖וֹת יַעֲשֶׂה־לָּֽהּ׃
A jeżeli ją dla syna swego przeznaczy; to niechaj wedle prawa dziewic postępuje z nią.
Rav Hirsch
ולא יגלה כנף אביו nach der (eben daselbst) rezipierten Halacha: כנף הראוי לאביו לא יגלה, eine dem Vater ausnahmsweise gestattete, ja gebotene Ehelichung einer Verwandten bleibt für den Sohn, selbst nach dem Tode des Vaters, verboten. Es ist dies שומרת יבם של אביו, die Witwe des kinderlos verstorbenen Vaterbruders (Kap. 25, 5). Der Vater hätte diese ehelichen sollen, oder durch חליצה das Band lösen; dem Sohne aber bleibt sie, selbst wenn der Vater vor Vollziehung des einen oder des anderen Aktes gestorben, als Tante verboten. Auch die Stellung dieses Verbotes dürfte durch den am Schlusse des vorigen Kapitels besprochenen Fall veranlasst sein. Es war dort die Bestimmung ולו תהיה לאשה und damit die Pflicht der Ehelichung einer bestimmten Person vom Gesetze ausgesprochen. Es gibt nur noch einen einzigen Fall, in welchem das Gesetz eine ähnliche Verpflichtung statuiert. Dieser Fall ist eben: יבום, und dürfte hier diese Ehelichung der Witwe des kinderlos verstorbenen Bruders durch den Ausdruck כנף angedeutet sein; vergl.: ופרשת כנפך על אמתך (Ruth 9, 9). Dass sich aber das Gesetz veranlasst sehen konnte, die Gestattung resp. Verpflichtung zur Schwägerehe ausdrücklich auf den Bruder des Verstorbenen zu beschränken und einen etwaigen Eintritt des Neffen zurückzuweisen, dürfte sich aus dem Umstande motivieren, daß in einigen anderen Fällen das Gesetz in der Tat einen ähnlichen Eintritt des Sohnes an die Stelle des Vaters kennt. So bei יעוד (Schmot 21, 9) und שדה אחוזה (Wajikra 25, 25).
Rav Hirsch
VV. 9-11. ואם אין לו בת וגו׳ ואם אין לו אחים וגו׳ ואם אין אחים לאביו וגו׳: ונתתם נחלתו לשארו הקרב אליו ממשפחתו. Die Verse 9-11 besprochenen Fälle sind nur Beispiele, für welche hier zuletzt das Grundprinzip gegeben wird, nach welchem diese und alle ferneren hier nicht weiter ausgeführten Fälle zu beurteilen sind. Dies Grundprinzip konstruiert sich aus drei Begriffen: שארו, die Blutsverwandtschaft, – הקרב, die Nähe dieser Verwandtschaft, so daß הקרוב קרוב קודם: der nächste Verwandte dem entfernteren vorangeht, und endlich: ממשפחתו, die Verwandtschaft muss innerhalb des Begriffs משפחה liegen, die Verwandten müssen zur משפחה der Verstorbenen gehören. Der Begriff משפחה konstruiert sich aber nur durch die Abstammung von einem Vater, nicht aber durch die Mutter. אחים, Brüder im Erbrecht sind z. B. nur die von einem Vater Erzeugten, nicht die von einer Mutter Geborenen. Söhne einer Mutter von verschiedenen Vätern gehören zu verschiedenen משפחות. Söhne eines Vaters von verschiedenen Müttern zu derselben: משפחה משפחת אב קרויה משפחה משפחת אם אינה קרויה משפחה דכתיב למשפחותם לבית אבותם (Baba Batra 109b). Die nächsten Verwandten eines Verstorbenen sind fürs Erbrecht seine Kinder und zwar in erster Linie seine Söhne. Vertritt doch der Sohn auch den Vater in יעוד (Schmot 21, 9) und שדה אחוזה (Wajikra 25, 25 und Baba Batra 108b). Ist kein Sohn und keines Sohnes Nachkomme da, so ist nach Vers 8 die Tochter oder ihre Nachkommenschaft die Erbin.
Tze'enah Ure'enah
“He shall deal with her as is the practice with free maidens” [21:9]. When the son takes the maiden as a wife, he should behave with her as if he had taken the daughter of another householder. The master is obligated to give her a dowry, just like to his daughter, and also when he takes her as a wife. He can also take another wife, but he should not decrease sleeping with her and also not decrease her food and clothing. If he wanted to hold the other wife to be more important and to keep her lower because she was a maid sold to his father and does not want to sleep with her, he is not allowed to do this. “Her food” [21:10]. Bahya writes that the custom in the Persian lands is that the man has sexual relations with his wife, with his clothes on. Therefore the verse writes that he should sleep with her properly, without clothes.12Bahya, Exodus, 21:9.