Halakhah sa Mga Bilang 35:23: Mishneh Torah, Murderer and the Preservation & Shulchan Arukh, Choshen Mishpat

א֣וֹ בְכָל־אֶ֜בֶן אֲשֶׁר־יָמ֥וּת בָּהּ֙ בְּלֹ֣א רְא֔וֹת וַיַּפֵּ֥ל עָלָ֖יו וַיָּמֹ֑ת וְהוּא֙ לֹא־אוֹיֵ֣ב ל֔וֹ וְלֹ֥א מְבַקֵּ֖שׁ רָעָתֽוֹ׃

o kung naihulog niya sa kanya ang anumang batong maaaring ikamatay nang hindi niya siya nakikita, at namatay ang tinamaan, gayong hindi niya siya kaaway at hindi niya hinahangad na siya ay mapahamak,

Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Da geschrieben steht: »Wovon man sterben kann (Num. 35:23), so schließt man, dass die Stelle, die verwundet wurde, in Betracht kommen müsse. Aber ebenso wie das Instrument, womit man schlägt, und der Ort, auf den der Schlag fiel, wird auch die darauf verwandte Kraft in Erwägung gezogen, denn es heißt: »Mit einem Stein in der Hand«, woraus man entnehmen kam dass die Hand dabei ebenfalls in Betracht kommen müsse. Denn, um Jemand in einer Entfernung von zwei Ellen mit einem Stein zu treffen, ist keineswegs ein solcher Kraftaufwand erforderlich, als wenn die Entfernung zehn Ellen betrüge, in welchem Falle es eines größeren Kraftaufwandes bedarf. Ebensowenig ist auch die Wirkung eines Wurfes aus einer Entfernung, von zehn Ellen, der aus einer Entfernung von hundert Ellen zu vergleichen, da sich die Kraft im Verhältnis zu der sich ausdehnenden Entfernung vermindert.
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Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Ist der unvorsätzliche בִּשְׁגָגָה Mörder als ein Feind des Gemordeten bekannt, so kann er nicht in der Asylstadt aufgenommen werden [der König kann ihn töten lassen, siehe Könige 3:10], denn es steht geschrieben: »Er war ihm aber nicht Feind« (Num. 35:23), weil von ihm vorausgesetzt wird, dass er mit Vorsatz handeln wollte. Wen nennen wir aber Feind? Denjenigen, der mit einer andern Person aus Hass מִפְּנֵי הָאֵיבָה drei Tage lang nicht spricht. So wird er auch den vorsätzlichen Mördern gleichgestellt und geht des Asylrechts verlustig. Ferner der sich in einen Winkel zurückzieht und daselbst einen Andern unabsichtlich umbringt; wer einen Andern mit dem Körper stößt, wer zwei Dinge zu werfen beabsichtigt und vier wirft, wer in dem Wahne lebt, dass es erlaubt sei zu morden; wer Absicht hegt, den Einen zu morden und dagegen einen Anden umbringt, selbst wenn er die Absicht gehabt hätte ein Vieh zu töten und dagegen einen Israeliten traf [der sein Feind war, alle diese haben kein Recht auf Asyl].
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Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Wenn Jemand ein Fass aufs Dach heraufzieht und das Fass fällt, nachdem der Strick gerissen, auf ein Andern herab und tötet ihn oder wenn Jemand auf eine Leiter hinaufsteigend herabfällt, und einen Andern tötet, so ist er frei von der Verbannung, denn solche Handlungen werden als Unfälle אָנוּס angesehen, weil sie nicht oft vorkommen und deshalb den Wundern gleichzustellen sind.Wenn aber Jemand ein Fass von oben herablässt und es herunterstürzt und einen Andern tötet oder wenn Jemand, von einer Leiter herabsteigend, auf einen Andern fällt, oder wenn Jemand mit der Walze glättet, diese aber herabfällt und unten Jemanden totschlägt, so müssen diese flüchten; denn es steht geschrieben: »Dieses hat er auf ihn geworfen, dass er gestorben ist« (Num. 35:23). Der Gegenstand muss also eine Richtung nehmen, wie bei einem gewöhnlichen Fall, denn nur dann ist ein entstandener Schaden eine natürliche Folge, weil die eigene Schwere die Gegenstände rasch nach unten zieht. Deshalb hätte jener beim Herunterlassen vorsichtig sein sollen, und es auf eine sichere Art einrichten müssen; weil er dies aber nicht getan, muss er flüchten. Dies gilt nun auch in anderen ähnlichen Fällen.
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Shulchan Arukh, Choshen Mishpat

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