מַרְבֶּ֣ה ה֭וֹנוֹ בְּנֶ֣שֶׁךְ ובתרבית [וְתַרְבִּ֑ית] לְחוֹנֵ֖ן דַּלִּ֣ים יִקְבְּצֶֽנּוּ׃
Ang nagpaparami ng kanyang kayamanan sa pamamagitan ng patubo at interes ay nag-iipon nito para sa taong nahahabag sa mga dukha.
Rav Hirsch
V. 37. את כספך לא תתן וגו׳. Die Gesetzwidrigkeit beginnt nicht erst mit dem Erheben der Zinsen, wie es nach V. 36 scheinen könnte, schon das Leihen auf Zins, das Auflegen der Zinsverpflichtung, שימה, ist Übertretung des göttlichen Gesetzes. So lautet Schmot 22, 24 das Zinsverbot: לא תשימון עליו נשך, von welchem Verbot nicht nur der Darleiher, sondern auch Bürge und Zeugen betroffen werden (Baba Mezia 62a). ובמרבית, zuvor V. 36 hieß es: תרבית und so ist auch überhaupt der gewöhnliche Ausdruck für Zinsennehmen: לקח תרבית. Siehe Jecheskeel Kap. 18 und 22, 12 Ebenso Prov. 28, 8. Vielleicht heißt die Zinsbestimmung, die mit dem Darlehen erst eingeleitete, erst werdende Vermehrung: מרבית, und erst der bereits Vermehrung gewordene fällige Zins: תרבית. So heißt תרבות אנשים חטאים. (Bamidbar 32, 14) die bereits groß gewordene Nachkommenschaft, während וכל מרבית ביתך ימותו אנשים (Sam. I. 2, 33) den erst werdenden, noch jungen Zuwachs einer Familie bedeutet.