Hebräische Bibel
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Kommentar zu Bamidbar 15:18

דַּבֵּר֙ אֶל־בְּנֵ֣י יִשְׂרָאֵ֔ל וְאָמַרְתָּ֖ אֲלֵהֶ֑ם בְּבֹֽאֲכֶם֙ אֶל־הָאָ֔רֶץ אֲשֶׁ֥ר אֲנִ֛י מֵבִ֥יא אֶתְכֶ֖ם שָֽׁמָּה׃

Rede zu den Kindern Israel und befiehl ihnen. Wenn ihr kommt in das Land, dahin ich euch bringe,

Sefer HaMitzvot

That is that He commanded us to make tzitzit (fringes). And that is His, may He be exalted, saying, "to make for themselves fringes [...] let them attach to the fringe at each corner" (Numbers 15:38). And [the two colors of strings are] not counted as two commandments, even though the main understanding for us is that the blue-purple does not impede the white and the white does not impede the blue-purple. For it is said in the Sifrei, "It is possible that they are two commandments, the commandment of the white and the commandment of the blue-purple. [Hence] we learn to say (Numbers 15:39), 'That shall be your tzitzit' - it is one commandment and not two commandments." And women are not obligated in it, as is explained in the first [chapter] of Kiddushin (Kiddushin 33b). And the regulations of this commandment were already explained in the fourth chapter of Menachot. (See Parashat Shelach; Mishneh Torah, Fringes 1.)
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Rashi on Numbers

בבאכם אל הארץ WHEN YE COME (more lit., on your coming) INTO THE LAND — This statement about their “entering” into the land is expressed differently from all other statements about their “entering” made in the Torah, for in all other cases it is said, “When you come”, or “when ye come”, — and consequently in all these latter cases each may learn some particular from the other by way of a ג”ש. Therefore, since Scripture distinctly states in one instance of these (Deuteronomy 26:1) that the law there enjoined is applicable only after the full possession (ירושה) of, and definite settlement (ישיבה) in it, (“When thou comest to the land … and thou dost possess it (וירשת) and thou dwellest (וישבת) therein”, then thou shalt take of the first of all thy fruits etc.), all other cases where the phrase כי תבא or כי תבאו introduce a law are similar (i.e. the laws laid down in such instances were also to come in force only after ירושה and ישיבה). — In this case, however, it is stated בבאכם “on your coming”, implying that as soon as they had entered it (the Land) and ate of its bread they became subject to the law about “Challah” (Sifrei Bamidbar 110:1).
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Rav Hirsch on Torah

V. 18. בבאכם אל הארץ. Wir haben oben V. 2 der verschiedenen Auffassung des dort stehenden Ausdrucks: כי תבאו אל ארץ מושבותיכם erwähnt. In Konsequenz dieser Verschiedenheit stehen sich auch hier zwei Auffassungen gegenüber. ר׳ ישמעאל, welcher das כי תבאו וגו׳ und so auch das ähnliche והיה כי יביאך überall als לאחר ירושה וישיבה begreift, lehrt hier, dass durch den ungewöhnlichen Ausdruck בבאכם gesagt sei, dass die מצות חלה vielmehr sofort, selbst in den vierzehn Jahren der Eroberung und Teilung, Pflicht geworden sei, שינה הכתוב ביאה זו מכל ביאות שבתורה ללמדך שכיון שנכנסו לארץ מיד נתחייבו בחלה (Sifri und Ketubot 25a רבנן בבי רב). Nach der Lehre des רב הונא בריה דרב יהושע jedoch läge vielmehr — (oder richtiger: auch noch; — siehe תוספו׳ Nidda 47a: das אי בבואכם ist nur Fortsetzung der ברייתא in ספרי, aus welcher die von רבנן כבי רב allegierte Tatsache der vierzehn Eroberungsjahre fließt; so zitiert auch סמ ג im ספרי) — in בבואכם die Forderung: ביאת כולכם und wäre die חלה-Pflicht an das Vorhandensein der Gesamtnation im Lande geknüpft, בביאת כלכם אמרתי ולא בביאת מקצתכם. Eine weitere gesetzliche Folge dieser Differenz ist, dass nach חלה בזמן הזה דאוריתא :רבנן כבי רב, nach חלה :רב הונא בריה דרב יהושע בזמן הזה דרבנן. Dies בזמן הזה umfasst die ganze Zeit nach der Wiederbesitzergreifung unter Esra. Jebamot 82b und Nidda 46b lehrt nämlich eine ברייתא aus סדר עולם an dem Satz אשר ירשו אבותיך וירשתה (Dewarim 30, 5): :ירושה ראשונה ושניה יש להן ושלישית אין, d.h. nach allgemeiner Auffassung (siehe Raschi und Tossfot Jebamot 82b): die Besitznahme unter Josua, und in deren Folge die Pflichtheiligung des Landes als Boden des Gesetzes für die an diese Heiligkeit des Landes geknüpften Gesetze, wie שביעית ,מעשרות ,תרומות usw. ging mit dem babylonischen Exil verloren und musste durch die Besitznahme unter Esra wiederhergestellt werden. Allein diese zweite Besitzergreifung erteilte dem Lande die Pflichtheiligkeit für alle Zukunft und ging durch das zweite Exil nicht verloren, so dass es bei der einstigen Wiederkehr keiner dritten Heiligung bedarf. Die Eroberung und Vertreibung durch die Römer hat somit hinsichtlich der קדושת הארץ keine Änderung gebracht, und diejenigen מצות התלויות בארץ, deren Pflicht während בית שני im jüdischen Lande דאוריתא war, sind daselbst auch heute noch מדאוריתא verpflichtend. Nach רב הונא בריה דרב יהושע wäre jedoch für חלה außer der קדושת הארץ noch durch בבאכם die Bedingung der Gesamtanwesenheit der Nation ausgesprochen und daher, selbst wenn בזמן בית שני und jetzt für תרומה ומעשר die Pflicht דאוריתא, für חלה doch nur דרבנן, da diese Bedingung unter עזרא nicht erfüllt worden, es war doch nur ein Teil der Nation zurückgekehrt, וכי אסקינהו עזרא לאו כולהו סלוק. Nach רבנן בבי רב jedoch wäre gerade durch בבאכם für חלה selbst eine unvollkommene Besitznahme als hinreichend ausgesprochen, und daher selbst, wenn wegen der unvollkommenen Besitznahme unter עזרא die Pflicht für תרומה und מעשר nur דרבנן geblieben — (כן נראה לענ׳׳ד דצריכין למימר לסברת רבנן בני רב דהא אי אפשר לומר דס׳׳ל דטעמא דמ׳׳ד דרבנן משום דבטלה קדושת הארץ דאי בטלה לתרומה בטלה לחלה .ועוד מאי ראיה מביאין מהא דחלה היה נוהג בז׳׳שכבשו וז׳׳שחלקו ואם כן י׳׳ל דיש לימוד לתרומות ומעשרות שיהו דרבנן אפלו לא דרשינן בבואכם ביאת כולכם גבי חלה ונראה דס׳׳ל לרבנן בבי רב דמ׳׳ד תרומה בוה׳׳ז דרבנן היינו משום דאין חיובה אלא אחר ירושה וישיבה וירושת עזרא וישיבתו לא מקרי ירושה וישיבה או משום שלא כבשו כל הארץ דשבקו הרבה כרכים או משום שהיו משועבדים למלכי פרס א׳׳ע פי כן חלה דאוריתא דהא נתחיבו בחלה קודם ירושה וישיבה .ואפשר דלדינא מודה לזה רב הונא אלא דקאמר אפילו למאן דאמר דזה מקרי ירושה וישיבה ותרומה דאוריתא מכל מקום חלה עוד תנאי אחר לה והיא ביאת כולכם ואפשר שזה עיקר טעם הרמב׳׳ם וצע׳׳ע) — so wäre für sie חלה doch רמב׳׳ם .דאוריתא adoptiert die Lehre des רב הונא בריה דבר יהושע, dass חלה בזמן הזה nur דרבנן, und begreift, da חלה ja auch den Charakter תרומה hat, die Bedingung ביאת כולכם als auch für תרומה ומעשרות maßgebend, so dass חלה תרומה ומעשרות selbst בבית שני in א׳׳י nur דרבנן waren (siehe כ׳׳מ zu 26 ,1 הל׳ תרומות). Es ist jedoch diese Ausdehnung der Bedingung ביאת כולכם auch auf תרומות ומעשרות durchaus nicht allgemein zugestanden, vielmehr wird diese Ansicht שקדושת הארץ בזמן בית שני למעשרות ולכל מצות התלויות בארץ היתה מדרבנן von תוספו׳ (Jebamot daselbst) als eine völlig unannehmbare bezeichnet. Wir haben somit diese Bedingung zunächst als eine für חלה charakteristische zu begreifen.
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Rav Hirsch on Torah

Die gesetzliche Tatsache, dass ירושה שניה durch das zweite Exil in ihrer Wirkung nicht aufgehoben worden, dürfte diese zweite Besitznahme überhaupt in ihrer Bedeutung dahin begreifen lassen, dass das ganze Staatsleben während des zweiten Tempels ja überhaupt keine nationale Selbständigkeit gewährte, die etwa durch das folgende Exil in ihrer Wirkung aufgehoben sein könnte. Der ganze zweite Tempel erscheint lediglich als Rüstung des Volkes in seiner nochmaligen Sammlung um sein Gesetzesheiligtum für die Jahrhunderte der Zerstreuung, die seiner warteten. Esras Wiederbesitznahme vom Lande und Heiligung desselben als Boden des Gesetzes, war eben eine Besitznahme und Heiligung für die Zeit und in der Zeit des Galut, das ja mit seiner Rückkehr keineswegs ein völliges Ende gefunden. Die Katastrophe unter Titus war daher nur eine bittere Steigerung des auch unter Esra noch fortdauernden Geschickes, bildet aber keineswegs einen solchen Gegensatz zu Esra, dass dadurch die von ihm wieder vollzogene Heiligung hätte paralysiert werden können. Esras Besitznahme dauert in ihrer Wirkung auch heute noch fort, ירושה ראשונה ושניה יש להן שלישית אין להן —
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