קַֽל־ה֤וּא ׀ עַל־פְּנֵי־מַ֗יִם תְּקֻלַּ֣ל חֶלְקָתָ֣ם בָּאָ֑רֶץ לֹֽא־יִ֝פְנֶה דֶּ֣רֶךְ כְּרָמִֽים׃
Leicht ist [dem Frevler] auf dem Wasser [zu flüchten], wenn sein Teil auf der Erde bedroht ist; er braucht nicht einzuschlagen den Weg der Weinberge [um vielleicht ergriffen zu werden].
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Ijow 24:18: und klassische halachische Quellen.