לֹא־יֻתַּ֣ן סְג֣וֹר תַּחְתֶּ֑יהָ וְלֹ֥א יִ֝שָּׁקֵ֗ל כֶּ֣סֶף מְחִירָֽהּ׃
Gediegenes Gold kann nicht für sie gegeben werden, und Gold nicht zugewogen werden als ihr Kaufpreis.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Ijow 28:15: und klassische halachische Quellen.