תִּטְחַ֣ן לְאַחֵ֣ר אִשְׁתִּ֑י וְ֝עָלֶ֗יהָ יִכְרְע֥וּן אֲחֵרִֽין׃
Dann möge sich mein Weib einem Fremden preisgeben, dass Fremde sich auf sie niederwerfen.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Ijow 31:10: und klassische halachische Quellen.