וְעַל֙ גְּב֣וּל גָּ֔ד אֶל־פְּאַ֖ת נֶ֣גֶב תֵּימָ֑נָה וְהָיָ֨ה גְב֜וּל מִתָּמָ֗ר מֵ֚י מְרִיבַ֣ת קָדֵ֔שׁ נַחֲלָ֖ה עַל־הַיָּ֥ם הַגָּדֽוֹל׃
Und an der Grenze von Gad, an der Südseite nach Süden, soll die Grenze von Tamar bis zu den Gewässern von Meribath-Kadesh, bis zum Bach und bis zum Großen Meer reichen.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Jechezkiel 48:28: und klassische halachische Quellen.