וּבֹ֛שׁוּ עֹבְדֵ֥י פִשְׁתִּ֖ים שְׂרִיק֑וֹת וְאֹרְגִ֖ים חוֹרָֽי׃
Zu Schanden werden auch jene, die buntes Linnen verfertigen, und die Weber erbleichen [vor Gram].
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Jeschijahu 19:9: und klassische halachische Quellen.