שֶׁ֖מֶן לַמָּאֹ֑ר בְּשָׂמִים֙ לְשֶׁ֣מֶן הַמִּשְׁחָ֔ה וְלִקְטֹ֖רֶת הַסַּמִּֽים׃
Öl zur Beleuchtung, Gewürze zum Salböl und zum Räucherwerk von Spezereien;
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Schemot 25:6: und klassische halachische Quellen.