Bamidbar 4:3 Halacha

מִבֶּ֨ן שְׁלֹשִׁ֤ים שָׁנָה֙ וָמַ֔עְלָה וְעַ֖ד בֶּן־חֲמִשִּׁ֣ים שָׁנָ֑ה כָּל־בָּא֙ לַצָּבָ֔א לַעֲשׂ֥וֹת מְלָאכָ֖ה בְּאֹ֥הֶל מוֹעֵֽד׃

Im Alter von dreißig Jahren und darüber bis zum fünfzigsten Jahre, jeglichen, der in die Musterung tritt, Arbeit zu verrichten beim Stiftszelte.

Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 4:3: und klassische halachische Quellen.