וְכִֽי־יָגוּר֩ אִתְּכֶ֨ם גֵּ֜ר א֤וֹ אֲשֶֽׁר־בְּתֽוֹכְכֶם֙ לְדֹרֹ֣תֵיכֶ֔ם וְעָשָׂ֛ה אִשֵּׁ֥ה רֵֽיחַ־נִיחֹ֖חַ לַיהוָ֑ה כַּאֲשֶׁ֥ר תַּעֲשׂ֖וּ כֵּ֥ן יַעֲשֶֽׂה׃
Wenn ein Fremdling bei euch weilt, oder der unter euch lebt in späteren Zeiten und eine Feuergabe opfert zum Wohlgeruch dem Herrn, so wie ihr thuet, so thue auch er.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 15:14: und klassische halachische Quellen.