וְהִנַּחְתָּ֖ם בְּאֹ֣הֶל מוֹעֵ֑ד לִפְנֵי֙ הָֽעֵד֔וּת אֲשֶׁ֛ר אִוָּעֵ֥ד לָכֶ֖ם שָֽׁמָּה׃
Und lege sie nieder im Stiftszelte vor das Zeugnis, wo selbst ich mich zu euch verfüge.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 17:19: und klassische halachische Quellen.