עַל־פִּי֙ הַגּוֹרָ֔ל תֵּחָלֵ֖ק נַחֲלָת֑וֹ בֵּ֥ין רַ֖ב לִמְעָֽט׃ (ס)
Auf den Anspruch des Loses werde jedem sein Eigentum zugeteilt, es sei wenig oder viel.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 26:56: und klassische halachische Quellen.