וּמִנְחָתָ֣ם וְנִסְכֵּיהֶ֡ם לַ֠פָּרִים לָאֵילִ֧ם וְלַכְּבָשִׂ֛ים בְּמִסְפָּרָ֖ם כַּמִּשְׁפָּֽט׃
Und ihr Speiseopfer und die Spenden dazu, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl und nach Vorschrift.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 29:30: und klassische halachische Quellen.