וְהַ֨בָּקָ֔ר שִׁשָּׁ֥ה וּשְׁלֹשִׁ֖ים אָ֑לֶף וּמִכְסָ֥ם לַיהוָ֖ה שְׁנַ֥יִם וְשִׁבְעִֽים׃
Der Rinder sechs und dreißig tausend, und der Zoll davon an den Herrn zwei und siebzig,
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 31:38: und klassische halachische Quellen.