וּמָצָ֤א אֹתוֹ֙ גֹּאֵ֣ל הַדָּ֔ם מִח֕וּץ לִגְב֖וּל עִ֣יר מִקְלָט֑וֹ וְרָצַ֞ח גֹּאֵ֤ל הַדָּם֙ אֶת־הָ֣רֹצֵ֔חַ אֵ֥ין ל֖וֹ דָּֽם׃
Und der Bluträcher trifft ihn außerhalb des Gebietes der Freistätte, und der Bluträcher ermordet den Mörder, so hat er keine Blutschuld.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 35:27: und klassische halachische Quellen.