וְאִם־יִהְיֶ֣ה הַיֹּבֵל֮ לִבְנֵ֣י יִשְׂרָאֵל֒ וְנֽוֹסְפָה֙ נַחֲלָתָ֔ן עַ֚ל נַחֲלַ֣ת הַמַּטֶּ֔ה אֲשֶׁ֥ר תִּהְיֶ֖ינָה לָהֶ֑ם וּמִֽנַּחֲלַת֙ מַטֵּ֣ה אֲבֹתֵ֔ינוּ יִגָּרַ֖ע נַחֲלָתָֽן׃
Selbst wenn das Jobeljahr in Israel gelten wird verbleibt ihr Erbe dem Stamme, in den sie heiraten, aber dem Besitz unseres väterlichen Stammes wird ihr Teil entzogen.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 36:4: und klassische halachische Quellen.