מִבֶּ֨ן שְׁלֹשִׁ֤ים שָׁנָה֙ וָמַ֔עְלָה וְעַ֖ד בֶּן־חֲמִשִּׁ֣ים שָׁנָ֑ה כָּל־הַבָּ֗א לַעֲבֹ֨ד עֲבֹדַ֧ת עֲבֹדָ֛ה וַעֲבֹדַ֥ת מַשָּׂ֖א בְּאֹ֥הֶל מוֹעֵֽד׃
Im Alter von dreißig Jahren und darüber bis zum fünfzigsten Jahre, jeglicher der antrat die Arbeit des Dienstes und die Arbeit des Tragens beim Stiftszelte;
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Bamidbar 4:47: und klassische halachische Quellen.