לְמַ֤עַן ׀ תִּֽמְחַ֥ץ רַגְלְךָ֗ בְּ֫דָ֥ם לְשׁ֥וֹן כְּלָבֶ֑יךָ מֵאֹיְבִ֥ים מִנֵּֽהוּ׃
Auf dass dein Fuß im Blute wate, deiner Hunde Zunge ihr Teil habe an Feinden.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Tehillim 68:24: und klassische halachische Quellen.