לֹא־יִֽהְיֶ֨ה מִשָּׁ֜ם ע֗וֹד ע֤וּל יָמִים֙ וְזָקֵ֔ן אֲשֶׁ֥ר לֹֽא־יְמַלֵּ֖א אֶת־יָמָ֑יו כִּ֣י הַנַּ֗עַר בֶּן־מֵאָ֤ה שָׁנָה֙ יָמ֔וּת וְהַ֣חוֹטֶ֔א בֶּן־מֵאָ֥ה שָׁנָ֖ה יְקֻלָּֽל׃
Dort soll keiner sein ein Kind an Tagen und ein Greis an Aussehen der nicht ausgelebt seine Tage; denn Knabe wird sein, wer hundertjährig stirbt, und der Sünder wird verflucht, dass er als Hundertjähriger sterbe.
Lesen Sie halachische Entscheidungen (jüdisches Recht) zu Jeschijahu 65:20: und klassische halachische Quellen.