וְכֹ֨ל אֲשֶׁר־יִגַּ֜ע עַל־פְּנֵ֣י הַשָּׂדֶ֗ה בַּֽחֲלַל־חֶ֙רֶב֙ א֣וֹ בְמֵ֔ת אֽוֹ־בְעֶ֥צֶם אָדָ֖ם א֣וֹ בְקָ֑בֶר יִטְמָ֖א שִׁבְעַ֥ת יָמִֽים׃
Jeder, der auf offenem Felde einen vom Schwerte Erschlagenen berührt oder einen Verstorbenen oder den Knochen eines Menschen oder ein Grab, soll unrein sein sieben Tage.
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