Dewarim 17:6 Kabbala

עַל־פִּ֣י ׀ שְׁנַ֣יִם עֵדִ֗ים א֛וֹ שְׁלֹשָׁ֥ה עֵדִ֖ים יוּמַ֣ת הַמֵּ֑ת לֹ֣א יוּמַ֔ת עַל־פִּ֖י עֵ֥ד אֶחָֽד׃

An der Mündung von zwei Zeugen oder drei Zeugen soll derjenige, der sterben soll, getötet werden; an der Mündung eines Zeugen soll er nicht getötet werden.

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