וְאִ֗ישׁ כִּֽי־יַקְרִ֤יב זֶֽבַח־שְׁלָמִים֙ לַיהוָ֔ה לְפַלֵּא־נֶ֙דֶר֙ א֣וֹ לִנְדָבָ֔ה בַּבָּקָ֖ר א֣וֹ בַצֹּ֑אן תָּמִ֤ים יִֽהְיֶה֙ לְרָצ֔וֹן כָּל־מ֖וּם לֹ֥א יִהְיֶה־בּֽוֹ׃
Und wenn jemand ein Mahlopfer darbringt dem Herrn als ausgesprochenes Gelübde, oder als freiwillige Gabe; vom Rinde oder vom Kleinvieh, ohne Fehl sei es, dass es gnädig aufgenommen werde, kein Gebrechen sei daran.
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