Wajikra 7:16 Kabbala

וְאִם־נֶ֣דֶר ׀ א֣וֹ נְדָבָ֗ה זֶ֚בַח קָרְבָּנ֔וֹ בְּי֛וֹם הַקְרִיב֥וֹ אֶת־זִבְח֖וֹ יֵאָכֵ֑ל וּמִֽמָּחֳרָ֔ת וְהַנּוֹתָ֥ר מִמֶּ֖נּוּ יֵאָכֵֽל׃

Wenn aber das Opfer für ein Gelübde oder als eine freiwillige Gabe ist, so soll es gegessen werden am Tage, wo man das Opfer darbringt; und auch am andern Tage darf, was davon übrig bleibt, gegessen werden.

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