Liturgie zu Wajikra 7:18

וְאִ֣ם הֵאָכֹ֣ל יֵ֠אָכֵל מִבְּשַׂר־זֶ֨בַח שְׁלָמָ֜יו בַּיּ֣וֹם הַשְּׁלִישִׁי֮ לֹ֣א יֵרָצֶה֒ הַמַּקְרִ֣יב אֹת֗וֹ לֹ֧א יֵחָשֵׁ֛ב ל֖וֹ פִּגּ֣וּל יִהְיֶ֑ה וְהַנֶּ֛פֶשׁ הָאֹכֶ֥לֶת מִמֶּ֖נּוּ עֲוֺנָ֥הּ תִּשָּֽׂא׃

Wenn dann gegessen wird von dem Fleische des Opfermahls am dritten Tage, so wird es nicht gnädig aufgenommen; der es dargebracht, dem wird es nicht angerechnet; ein Gräuel ist es, und die Person, die davon isst, wird ihre Strafe erleiden.

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