אִם־בַּמַּחְתֶּ֛רֶת יִמָּצֵ֥א הַגַּנָּ֖ב וְהֻכָּ֣ה וָמֵ֑ת אֵ֥ין ל֖וֹ דָּמִֽים׃
Wenn ein Dieb [des Nachts] beim Einbruch betroffen und dabei erschlagen wird, ist seinetwegen keine Blutschuld.
Lesen Sie die midraschische Interpretation von Schemot 22:1: und klassische rabbinische Exegese.