כָּל־מַ֨כֵּה־נֶ֔פֶשׁ לְפִ֣י עֵדִ֔ים יִרְצַ֖ח אֶת־הָרֹצֵ֑חַ וְעֵ֣ד אֶחָ֔ד לֹא־יַעֲנֶ֥ה בְנֶ֖פֶשׁ לָמֽוּת׃
Wer einen Menschen totschlägt, auf die Aussage von [zwei] Zeugen soll man den Mörder töten; denn ein Zeuge kann nicht aussagen wider einen Menschen, dass er sterbe.
Lesen Sie die midraschische Interpretation von Bamidbar 35:30: und klassische rabbinische Exegese.