מִבֶּ֨ן שְׁלֹשִׁ֤ים שָׁנָה֙ וָמַ֔עְלָה וְעַ֖ד בֶּן־חֲמִשִּׁ֣ים שָׁנָ֑ה כָּל־הַבָּא֙ לַצָּבָ֔א לַעֲבֹדָ֖ה בְּאֹ֥הֶל מוֹעֵֽד׃
Im Alter von dreißig Jahren und darüber bis zum fünfzigsten Jahre, jeglicher der in die Reihe trat zu dienen beim Stiftszelte,
Lesen Sie die midraschische Interpretation von Bamidbar 4:39: und klassische rabbinische Exegese.