מִיַּ֤יִן וְשֵׁכָר֙ יַזִּ֔יר חֹ֥מֶץ יַ֛יִן וְחֹ֥מֶץ שֵׁכָ֖ר לֹ֣א יִשְׁתֶּ֑ה וְכָל־מִשְׁרַ֤ת עֲנָבִים֙ לֹ֣א יִשְׁתֶּ֔ה וַעֲנָבִ֛ים לַחִ֥ים וִיבֵשִׁ֖ים לֹ֥א יֹאכֵֽל׃
So enthalte er sich des Weins und des starken Getränks, selbst Essig von Wein und Essig von starkem Getränke darf er nicht trinken, auch jeglichen Aufguß von Trauben darf er nicht trinken, und Trauben, frische und trockene, darf er nicht essen.
Finden Sie Mischna-Verweise zu Bamidbar 6:3: , Passagen aus den 63 Traktaten.