יְנַקֵּ֣שׁ נ֭וֹשֶׁה לְכָל־אֲשֶׁר־ל֑וֹ וְיָבֹ֖זּוּ זָרִ֣ים יְגִיעֽוֹ׃
Der Gläubige lege auf das Seinige Beschlag und Fremde rauben seinen Erwerb.
Finden Sie Mischna-Verweise zu Tehillim 109:11: , Passagen aus den 63 Traktaten.
יְנַקֵּ֣שׁ נ֭וֹשֶׁה לְכָל־אֲשֶׁר־ל֑וֹ וְיָבֹ֖זּוּ זָרִ֣ים יְגִיעֽוֹ׃
Der Gläubige lege auf das Seinige Beschlag und Fremde rauben seinen Erwerb.
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