כִּֽי־יֵשְׁב֨וּ אַחִ֜ים יַחְדָּ֗ו וּמֵ֨ת אַחַ֤ד מֵהֶם֙ וּבֵ֣ן אֵֽין־ל֔וֹ לֹֽא־תִהְיֶ֧ה אֵֽשֶׁת־הַמֵּ֛ת הַח֖וּצָה לְאִ֣ישׁ זָ֑ר יְבָמָהּ֙ יָבֹ֣א עָלֶ֔יהָ וּלְקָחָ֥הּ ל֛וֹ לְאִשָּׁ֖ה וְיִבְּמָֽהּ׃
Wenn Brüder zusammen wohnen, und es stirbt einer von ihnen und hinterlässt keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht außerhalb, eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr kommen, und sie sich zur Frau nehmen, und an ihr die Schwagerpflicht erfüllen.
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