Literatur des Zweiten Tempels zu Bamidbar 35:31

וְלֹֽא־תִקְח֥וּ כֹ֙פֶר֙ לְנֶ֣פֶשׁ רֹצֵ֔חַ אֲשֶׁר־ה֥וּא רָשָׁ֖ע לָמ֑וּת כִּי־מ֖וֹת יוּמָֽת׃

Auch dürft ihr nicht ein Sühngeld nehmen für die Person eines Mörders, der des Todes schuldig ist; sondern er soll sterben.

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