Bamidbar 35:31 Talmud-Verweise

וְלֹֽא־תִקְח֥וּ כֹ֙פֶר֙ לְנֶ֣פֶשׁ רֹצֵ֔חַ אֲשֶׁר־ה֥וּא רָשָׁ֖ע לָמ֑וּת כִּי־מ֖וֹת יוּמָֽת׃

Auch dürft ihr nicht ein Sühngeld nehmen für die Person eines Mörders, der des Todes schuldig ist; sondern er soll sterben.

Finden Sie talmudische Verweise auf Bamidbar 35:31: , Passagen aus dem Babylonischen und Jerusalemer Talmud.