Estudiar Biblia hebrea
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Comentario sobre Números 36:6

זֶ֣ה הַדָּבָ֞ר אֲשֶׁר־צִוָּ֣ה יְהוָ֗ה לִבְנ֤וֹת צְלָפְחָד֙ לֵאמֹ֔ר לַטּ֥וֹב בְּעֵינֵיהֶ֖ם תִּהְיֶ֣ינָה לְנָשִׁ֑ים אַ֗ךְ לְמִשְׁפַּ֛חַת מַטֵּ֥ה אֲבִיהֶ֖ם תִּהְיֶ֥ינָה לְנָשִֽׁים׃

Esto es lo que ha mandado SEÑOR acerca de las hijas de Salphaad, diciendo:  Cásense como á ellas les pluguiere, empero en la familia de la tribu de su padre se casarán;

Or HaChaim on Numbers

זה הדבר, "this is the thing, etc." This expression is explained in Baba Batra 120 as follows: "the daughters of Tzelofchod were permitted free choice of husbands, including husbands who were from different tribes, as it says in our verse לטוב בעיניהם תהײנה לנשים, 'let them be married to whom they think best;'" the question then arises how we can can reconcile this with the words "but let them be married to members of the tribe of their father?" The Talmud answers that these words are not a condition but merely sound advice by the Torah to these girls. Thus far the Talmud. When the Torah said זה הדבר these words were necessary because what preceded them was the Torah's acknowledgment that legally speaking the tribes of Joseph had a sound claim. The Torah therefore had to go on record that the justice of the claim of the tribes of Joseph extended to other daughters inheriting land through their fathers which might become lost to their tribe if such daughters married someone out of their tribe and the Jubilee regulation might alienate such land to the original tribe forever. However, in this single instance of the daughters of Tzelofchod, the general rule did not apply and these daughters were free to be married to men of their choosing even men outside their tribes. The word זה is restrictive and makes an exception of the daughters of Tzelofchod. This is also alluded to in the unnecessary word לאמור in this verse. G'd went out of His way to pay great honour to these girls.
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Rashbam on Numbers

לטוב בעיניהם, belonging to their tribe, according to the plain meaning.
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Rav Hirsch on Torah

VV. 6 u. 7. זה הדבר וגו׳ (siehe zu Kap. 30, 2). Die mit זה הדבר eingeleiteten Anordnungen sind in der Regel nur momentaner, zeitlicher Geltung, und, wie bereits zu V. 2 bemerkt, gilt die hier erfolgende Heiratsbeschränkung erbberechtigter Töchter nur für das damalige Geschlecht der an der Besitznahme vom Lande zu Beteiligenden. Ja, nach Baba Batra 120 a ist für die Töchter Zelafchads das אך למשפחת מטה אביהם תהיינה לנשים keine diktatorische Rechtsbeschränkung, sondern nur עצה טובה, ein guter Rat, der ihnen die Heirat innerhalb ihres Stammes als wünschenswert bezeichnet. Ihr Recht wäre durch das לטוב בעיניהם תהיינה לנשים in absoluter Unbeschränktheit geblieben, wie es ihnen ja auch in der Tat durch das והעברת את נחלת אביה להן (Kap. 27, 7) eingeräumt erscheint, wenn man nicht den Ausdruck העברה für das Erbrecht der Töchter Zelafchads in uneigentlicher Bedeutung und nur in Folge der allgemein zu treffenden Bezeichnung des Töchtererbrechts angewandt wissen will. Die Beschränkung erbberechtigter Töchter auf Verheiratung innerhalb ihres väterlichen Stammes habe nur für alle anderen erbberechtigten Töchter ihrer Zeit gegolten.
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Rav Hirsch on Torah

Das ולא תסב נחלה וגו׳ kann ja überhaupt nicht in absoluter Schärfe gemeint sein. Ein solches Übergehen eines Erbgutes von Stamm zu Stamm tritt ja unbedingt in jedem Falle ein, wenn etwa die Brüder erst nach Verheiratung der Töchter in einen anderen Stamm verstorben sind. Es kann daher ja an sich überhaupt nur beabsichtigt sein, einer Entfremdung der Erbgüter von dem ursprünglichen Stamme möglichst vorzubeugen. Durch die gesetzliche Statuierung der העברת נחלה bei Erteilung des bedingten Erbrechts an Töchter in der allgemeinen Erbrechtsordnung (Kap. 27), sowie durch die einleitenden Worte זה הדבר אשר צוה ד׳ ist aber diese möglichste Verhütung der Erbgutsentfremdung selbst nur für die Dauer des damaligen Geschlechts Gegenstand dieser Gesetzesmaßregel, und hätten wir uns nur nach dem Interesse umzusehen, welches durch diese vorübergehende Maßregel seine gesetzliche Pflege dürfte gefunden haben sollen.
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Rav Hirsch on Torah

Wir haben schon bei Betrachtung der Jobelinstitution im Wajikra Kap. 25, 10 den hohen Wert erwogen, den das Gesetz auf das Innehalten der Stammesgrenzen und das unvermischte Wohnen der Stämme in den angewiesenen Landesteilen legt. Es sollte dadurch, wie wir meinten, der Lösung der einheitlichen Gesamtaufgabe der Nation in aller Mannigfaltigkeit ihrer verschiedenen Stammeseigentümlichkeiten möglichster Vorschub geleistet werden und dazu der Entwicklung eines jeden Stammes in einem eigenen Gebiete der möglichst reine und freie Raum gewährt und gewahrt sein. Dass von diesem Gesichtspunkte aus vor allem für die erste Besitznahme des Landes und die erste darauf folgende Zeit es noch in einem höheren Grade angezeigt sein konnte, ein jedes Gebiet in seiner angewiesenen Integrität dem betreffenden Stamme zu überweisen und zu erhalten, und einem Vermischen der Stammesangehörigen durch das gesetzliche Erbrecht möglichst wenig Vorschub zu leisten, dürfte, wie wir meinen, von selbst einleuchten. Je weniger in aller Zukunft dem gegenseitigen Verkehr und der Verheiratung unter den Stämmen irgend ein gesetzliches Hindernis im Wege stehen sollte, vielmehr der völligen nationalen Vereinheitlichung durch das dreimalige Gesamtzusammenfinden der Nation um das eine Gesamtheiligtum die wirksamste Institution geschaffen war, umsomehr durfte es notwendig sein, dass zuerst ein jeder Landesteil von der Eigentümlichkeit seiner Leute erfasst werde, und die Leute eines jeden Stammes sich mit ihrer Eigentümlichkeit in das ihnen überwiesene Land hineinleben und beide gegenseitig so fest ineinander wurzeln, dass die beabsichtigte Einzelentfaltung der Stämme ihren gesicherten Boden erhalte. Wir glauben, dass sich aus diesem Gesichtspunkte sowohl die Beschränkung erbberechtigter Töchter zur Verheiratung innerhalb ihres Stammes, als die Begrenzung dieser Maßregel auf das erste Geschlecht der im Lande zu Besitz Kommenden sehr wohl begreifen lasse. —
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Rav Hirsch on Torah

ידבקו sich anschließen, wie ודבק באשתו (Bereschit 2, 24), ותדבק בגערות בועז (Ruth 2, 23).
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