וְהֵבִ֤יא אֶת־אֲשָׁמוֹ֙ לַֽיהוָ֔ה אֶל־פֶּ֖תַח אֹ֣הֶל מוֹעֵ֑ד אֵ֖יל אָשָֽׁם׃
Et il amènera pour sa faute, au Seigneur, à l’entrée de la Tente d’assignation, un bélier de délit.
Rav Hirsch
VV. 21 u. 22. והביא את אשמו. V. 20 hatte im Vordersatz den Mann zum Subjekt, zu welchem erst dieser V. 21 den Nachsatz bildet: ואיש כי ישכב וגו׳ והביא את אשמו וגו׳ . Es ist aber V. 20 zuerst der die Frau betreffende Ausspruch בקרת תהיה וגו׳ eingeschaltet, um damit die Opferpflicht des Mannes von der Strafschuld der Frau abhängig zu machen: אם בקורת תהיה היא והביא וגו׳ ואם לא תהיה בקרת לא יביא הוא את אשמו (Keritot 11a). Er ist nur אשם-pflichtig, wenn durch ihn die Frau das Verbrechen במזיד getan und dadurch straffällig geworden. Er hat aber das אשם selbst dann zu bringen, auch wenn seinerseits das Verbrechen בשוגג geübt worden; denn es heißt V. 22: לעשות שוגג כמזיד :ונסלח לו מחטאתו אשר חטא (daselbst 9a).
Chizkuni
איל אשם, “a ram for a guilt-offering.” We have had this expression already in Leviticus 5,18. Our sages use this similarity of expression, g’zeyra shaveh to say that the value of that ram in both instances is to be the same, two shekels.(On verse 19 in that chapter our author speaks of a two-year old ram, not of its value in shekels. Rabbi Chavell)
Rav Hirsch
Dieses Verse 20-22 enthaltene שפחה חרופה-Gesetz schließt sich unmittelbar dem כלאים-Gesetze des V. 19 an. Im Anblick des die Entwicklung alles organischen Lebens in der Tier- und Pflanzenwelt beherrschenden und bedingenden göttlichen למינו Gesetzes war auch dem jüdischen Menschen mit dem ובגד כלאים שעטנן לא יעלה עליך die Beachtung seines ihm von Gott gegebenen למינו-Gesetzes warnend ans Herz gelegt. Es war ihm gesagt, wie er die Gattungsgesetze in dem geschlechtlichen Leben der seiner Herrschaft anvertrauten Tier- und Pflanzenwelt mit seiner Willkür nicht stören und stets vor Augen haben solle, so solle er auch sich seines Gattungsgesetzes, der seiner Wesenart als Menschen und jüdischem Menschen von Gott erteilten höheren Bestimmung stets bewusst bleiben und nicht durch Dahingebung seines menschlich-animalischen Wesens an die pflanzlichen Elemente in ihm, sich zum Tiere erniedrigend, von Gott und seiner göttlichen Bestimmung sich lösen. In allererster Linie hat sich diese Anforderung in Beherrschung und Leitung des stärksten aller vegetativen Reize, der geschlechtlichen Sinnlichkeit geltend zu machen. Bei Tier und Pflanze ist das Geschlechtliche von selbst physisch umschränkt, Schranken, die nur die Willkür des Menschen zwingend durchbrechen lässt, innerhalb der Art aber ist die Geschlechtswahl völlig frei gegeben. Bei dem Menschen aber und noch weniger bei dem jüdischen Menschen hält das Gesetz, das ihm das göttliche למינו für den Aufbau seines Gattungslebens deutet und von seiner Beachtung die Erreichung seiner ganzen Einzeln- Familien- und gesellschaftlichen Bestimmung abhängig macht, nicht bei den physischen Artschranken inne. Eben weil seine Bestimmung keine bloß physische ist, für ihn das Physische nur den Unterbau des von ihm anzustrebenden ethischen und sozialen Ideals bilden soll, hat er auch sein Geschlechtsleben, mit dessen Reinheit alles ethische und soziale Menschheitideal steht und fällt, nicht unter das Diktat seiner bloß physischen Natur zu stellen, sondern durch Gottes Gesetz vom Standpunkt seiner ethischen und sozialen Bestimmung sich selbst innerhalb seiner Art die Schranken seines Geschlechtslebens ziehen zu lassen, wie wir diese eben in der פרשת עריות – innerhalb deren dieses ganze קדושים-Kapitel nur eine Parenthese bildet, – kennen gelernt.