הוֹצֵ֣א אֶת־הַֽמְקַלֵּ֗ל אֶל־מִחוּץ֙ לַֽמַּחֲנֶ֔ה וְסָמְכ֧וּ כָֽל־הַשֹּׁמְעִ֛ים אֶת־יְדֵיהֶ֖ם עַל־רֹאשׁ֑וֹ וְרָגְמ֥וּ אֹת֖וֹ כָּל־הָעֵדָֽה׃
"Qu’on emmène le blasphémateur hors du camp; que tous ceux qui l’ont entendu imposent leurs mains sur sa tête, et que toute la communauté le lapide.
Rashi
השמעים THEY THAT HEARD — This refers to the witnesses.
Siftei Chakhamim
For you caused [it] to yourself. Some explain [that the witnesses were saying], “We will not be punished [for testifying against you],” even though the witnesses have to testify [the actual blasphemy] they heard from the blasphemer. However, this is not implied in Rashi.
Rav Hirsch
V. 14. הוצא את המקלל. Die Richtstätte musste nach Sanhedrin 42b חוץ לג׳ מחנות außerhalb des מחנה ישראל außerhalb der Stadt sein, und wenn das Gericht seinen Sitz außerhalb der Stadt hatte, so musste die Richtstätte außerhalb des Gerichtshofes und zwar entfernt von demselben sein, כי היכי דלא מתהזי ב׳׳ד רוצחין, damit es nicht erscheine, als ob das Gericht in dem "Richtschwert" sein erheblichstes Attribut erblicke. War ja überhaupt – wie dies in der Arbeit über den Zeugenbeweis im jüdischen Kriminalrecht, Jeschurun Jahrgang Xll. S. 143 ff., treffend nachgewiesen ist, – nicht sowohl die Verurteilung als vielmehr die Freisprechung das wesentliche Attribut des Gerichtsressorts. Das strafverhängende Urteil ward schon in der התראה der anklagenden Zeugen dem Gerichtshof entgegengebracht, dessen eigentliche Aufgabe in der Untersuchung dieses fertigen Urteils und in der möglichen Auffindung freisprechender Motive bestand, אי נמי, oder, heißt es (daselbst), es war darum die Richtstätte fern von dem Gerichtshofe, כי היכי דתיהוי ליה הצלה, damit durch die Entfernung eine gehörige Zeit zwischen der Verurteilung und der gleich darauf zu vollziehenden Hinrichtung eintrete, in welcher noch durch Auffindung freisprechender Motive das Urteil rückgängig gemacht werden konnte. Denn אחד עומד על פתח ב׳׳ר וכו׳, denn, wenn der Verurteilte hinausgeführt wurde stand, einer vor der Türe des Gerichtshofes mit einem Tuche in der Hand, und ein Reiter stand in solcher Entfernung, daß er ihn sehen konnte; glaubte einer vom Gerichte noch ein freisprechendes Motiv gefunden zu haben, so winkte jener mit dem Tuche und der reitende Bote eilte und hielt die Hinrichtung auf. Ja, ואפי׳ הוא אומר וכו׳, ja selbst wenn der Verurteilte selbst auf dem Wege zur Hinrichtung äußert, er habe noch etwas zu seiner Verteidigung vorzubringen, führt man ihn ein- und zweimal wieder zurück, und אפילו ארבעה וחמשה פעמים, und selbst vier- und fünfmal ובלבד שיש ממש בדבריו, wenn nach Ansicht der zu diesem Behufe ihn begleitenden zwei Gesetzeskundigen sein Vorbringen einigen Schein von Bedeutung hat (daselbst 42b und 43a).
Rashi
כל ALL [THOSE THAT HEARD] — 'all' serves to include the judges also (Sifra, Emor, Chapter 19 1).
Siftei Chakhamim
Disponible uniquement pour les membres PremiumRashi
את ידיהם [AND ALL THAT HEARD HIM SHALL LAY] THEIR HANDS [UPON HIS HEAD] — They said to him: your blood is upon your head; we do not deserve punishment on account of your death, for it was you yourself who brought it about (Sifra, Emor, Chapter 19 2).