Le Lévitique 27:14 Commentaire : Ibn Ezra & Rav Hirsch

וְאִ֗ישׁ כִּֽי־יַקְדִּ֨שׁ אֶת־בֵּית֥וֹ קֹ֙דֶשׁ֙ לַֽיהוָ֔ה וְהֶעֱרִיכוֹ֙ הַכֹּהֵ֔ן בֵּ֥ין ט֖וֹב וּבֵ֣ין רָ֑ע כַּאֲשֶׁ֨ר יַעֲרִ֥יךְ אֹת֛וֹ הַכֹּהֵ֖ן כֵּ֥ן יָקֽוּם׃

Si un homme a consacré sa maison, comme chose sainte, à l’Éternel, le pontife l’estimera selon ses avantages ou ses défauts; telle le pontife l’aura appréciée, telle elle sera acquise.

Ibn Ezra

it will be fixed meaning, it will remain.

Rav Hirsch

VV. 14 u. 15. ואיש כי יקדיש ביתו. Nach ת׳׳כ umfasst der Begriff בית hier nicht nur בית דירה, das Wohnhaus, sondern ist durch die Wiederholung יגאל את ביתו zu dem Inbegriff aller seiner, das "Haus", d. i. den Besitzkreis des Menschen konstituierenden Güter erweitert, מקדיש את נכסיו. In der Tat lehrt auch die Halacha an diesem Satze, in welchem es nicht כי יקדיש בית, sondern ביתו heißt, die allgemeine weitreichende Gesetzesregel, daß אין אדם מקדיש דבר שאינו שלו, auch nicht דבר שאינו כרשותו: was jemand soll heiligen können, muss wie "sein Haus" sein Eigentum und wenn sein Eigentum, gleichzeitig nicht durch äußere zwingende Umstände seiner Verfügung entzogen sein, es muss, wie sein Haus, שלו und כרשותו sein. Ein geraubtes Gut kann weder der Räuber noch der Eigentümer מקדיש sein, זה לפי שאינו שלו וזה לפי שאינו ברשותו (Baba Kama 68b).

Rav Hirsch

Das jüdische sogenannte "Kirchenrecht" ist weit davon entfernt, der von Menschen zu vollziehenden Heiligung irgend eine sakramentale, unverlöschbare, mystisch magische Kraft zu verleihen. Ihm ist der Begriff הקדש, Heiligtum, nichts als eine juristische Person, deren Erwerbsrecht keineswegs weiter reicht, als das einer privaten, profanen, rechtsfähigen Persönlichkeit, ja, die dieser in vielen sehr wesentlichen Rechtsbestimmungen nachsteht. Das jüdische הקדש kann nur erwerben, was ein rechtmäßiger und rechtsmächtiger Eigentümer und Besitzer ihm weiht. Und nicht nur eine rechtlose, sondern auch schon eine irrtümliche Heiligung ist keine Heiligung הקדש בטעות אינו הקדש (Nasir 31b). Und dieses ganze Kapitel von den הקדש-Weihungen, das überall ein פדיון, eine Auslösung statuiert, lehrt, wie entfernt der jüdische Heiligungsbegriff von der Vorstellung irgend einer den Gegenstand magisch erfassenden und an ihm haftend bleibenden sakramentalen Kraft des heiligenden Wortes ist. Überall ist es der klare bewußte Gedanke, ist es bloß die Idee, und darum die von Objekt zu Objekt wandelnde Idee, und nicht das Objekt, in welcher die Heiligkeit beruht. Ja, es kann eine jede Heiligung, ja begrifflich nichts als ein Menschengelübde, so lange der geheiligte Gegenstand noch nicht dem Heiligtum übergeben ist, wie jedes andere Gelübde durch שאלה (siehe Bamidbar 30, 3) wieder rückgängig gemacht werden. אי בעי מיתשיל עליה (Bechorot 31a und Peßachim 46b, תוספ׳ ד׳׳ה הואיל). Wie endlich in Beziehung auf Beschädigungen, נזקין das Heiligtum, הקדש, des Rechtsschutzes entbehrt, den jede gewöhnliche private und profane Persönlichkeit, רעהו, genießt (siehe Schmot 21, 35), also ist auch der Rechtssatz von אונאה und ביטול מקח (siehe Kap. 25, 14) auf הקדש nicht anwendbar, und הקדש שוה מנה שחללו על שוה פרוטה מחולל und wenn, widergesetzlich, das wertvollste Heiligtumsgut gegen den Wert einer Pruta ausgelöst worden, so ist die Auslösung vollzogen und gültig (Temura 27b).