Le Deutéronome 19:12 Halakha : Mishneh Torah, Murderer and the Preservation

וְשָֽׁלְחוּ֙ זִקְנֵ֣י עִיר֔וֹ וְלָקְח֥וּ אֹת֖וֹ מִשָּׁ֑ם וְנָתְנ֣וּ אֹת֗וֹ בְּיַ֛ד גֹּאֵ֥ל הַדָּ֖ם וָמֵֽת׃

les anciens de sa ville le feront extraire de là et le livreront au vengeur du sang pour qu’il meure.

Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Zunächst flüchtet sowohl der vorsätzliche, als der unvorsätzliche Totschläger nach einer der Asylstadt, worauf das Gericht derjenigen Stadt, wo der Mord vorgefallen, dorthin sendet, den Mörder holen lässt und über ihn Gericht hält, wie geschrieben stehe: »So sollen die Ältesten seiner Stadt nach ihm senden und ihn von dort abholen lassen« (Num. 19:12). Erfolgt nun das Todesurteil, so wird er hingerichtet, wie geschrieben steht: »Und sie ihn in die Hände des Bluträchers liefern« (ebenda). Wer freigesprochen wird, wird befreit, wie heißt: »Die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten« (Num. 35:25). Wem aber das Exil zuerkannt wird, der wird wieder dorthin zurückgebracht, denn es steht geschrieben: »Und die Gemeinde soll ihn zurückbringen nach seiner Asylstadt« (ebenda).