Les Nombres 35:11 Halakha : Mishneh Torah, Murderer and the Preservation

וְהִקְרִיתֶ֤ם לָכֶם֙ עָרִ֔ים עָרֵ֥י מִקְלָ֖ט תִּהְיֶ֣ינָה לָכֶ֑ם וְנָ֥ס שָׁ֙מָּה֙ רֹצֵ֔חַ מַכֵּה־נֶ֖פֶשׁ בִּשְׁגָגָֽה׃

vous choisirez des villes propres à vous servir de cités d’asile: là se réfugiera le meurtrier, homicide par imprudence.

Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Dagegen muss Derjenige die Flucht ergreifen, welcher einen Stein im Schoße liegen hatte, von dem er recht wohl wusste, den er aber wiederum vergessen, und alsdann beim Aufstehen auf einen Andern hatte fallen lassen, dessen Tod nun dadurch herbeigeführt worden war. Denn es steht geschrieben »Aus Versehen בִּשְׁגָגָה« (Num. 35:11), woraus zu entnehmen dass er früher von dem Vorhandensein des Steines unterrichtet gewesen sein musste.Springt das Eisen der Axt ab, so muss er flüchten. Springt das Eisen der Axt ab beim Schlag auf das Holz, braucht man nicht zu flüchten, weil der Totschlag nicht unmittelbar durch die Kraft des Schlagenden bewirkt wurde, sondern durch eine von diesem in Bewegung gesetzten Kraft, weshalb man die in Folge derselbe geschehene Tötung, als einen Unfall אֹנֶס anzusehen hat. So ist auch Derjenige befreit von der Verpflichtung zur Ergreifung der Flucht, welcher mittelst eines Steines von einer Dattelpalme Datteln herabwirft, welche auf ein Kind fallen und dieses töten, weil das Herabfallen der Datteln nur eine Wirkung der mittleren Kraft war. Dasselbe gilt aber auch in ähnlichen Fällen.