Commentaire de citation sur L’Exode 21:10

אִם־אַחֶ֖רֶת יִֽקַּֽח־ל֑וֹ שְׁאֵרָ֛הּ כְּסוּתָ֥הּ וְעֹנָתָ֖הּ לֹ֥א יִגְרָֽע׃

S’il lui en adjoint une autre, il ne devra point la frustrer de sa nourriture, de son habillement, ni du droit conjugal.

German Commentary

dem Nutzen von ihm zu entsagen. D. h. dem Unterhalt aus seinem Vermögen. Es kann hier nicht gemeint sein, dass der Mann durch ein Gelübde seiner Frau jeden Genuss seines Vermögens untersagen will, denn dazu wäre er nicht befugt, da er sich der Verpflichtung sie zu ernähren (Ex. 21, 10) nicht entziehen kann. Die Mischna handelt vielmehr von dem Falle, dass er ihr gesagt hat, sie solle den Ertrag ihrer Arbeit, den er eigentlich zu beanspruchen hat (Ket. IV, 4), für ihren Unterhalt verwenden, womit sie sich schweigend einverstanden erklärte. Wenn nun ihr Verdienst wohl für ihren dringenden Bedarf, aber nicht für kleinere, minder wichtige Bedürfnisse ausreicht, wie sie ihr Vater ihr gewährte, zu deren Bestreitung aber der Gatte nicht verpflichtet ist, weil sie auch ihren übrigen Angehörigen in ihrem Elternhause nicht gewährt wurden, so ist ihr Mann verpflichtet, ihr einen Versorger zu stellen (Ket. 70b).

German Commentary

Die Gültigkeit der Gelübde ist hier (nach Ned. 15a) jedoch nur eine rabbinische Anordnung, weil sie nicht greifbare Gegenstände betreffen. In dem letzten Falle darf also der Mann keinen ehelichen Umgang pflegen, obschon er nach der Thora dazu verpflichtet wäre (Gen. 1, 28; Ex. 21, 10), weil die Weisen die Kraft haben, unter Umständen ein Thoragesetz aufzuheben, indem sie anordnen, die Ausübung eines Gebotes zu unterlassen (יש כת לחכמים לעקור דבר מן התורה בשב ואל תעשה). Nach Tos. s. v. רבינא ist in diesem Falle das Gelübde auch nach der Thora gültig.

Bartenura

ובשטר – as it says concerning the Hebrew bondwoman (Exodus 21:10): “If he marries another, [he must not withhold from this one her food, her clothing, or her conjugal rights],” the Biblical text makes a comparison to “another;” just as “another” [is acquired] by a document, so too the Hebrew bondwoman is acquired] by a document, and the [law concerning the] Hebrew slave is learned from the Hebrew bondwoman as it is written (Deuteronomy 15:12): “If a fellow Hebrew, man or woman [is sold to you, he shall serve you six years, and in the seventh year you shall set him free],” the Bible compares the Hebrew man to the Hebrew woman.

English Explanation of Mishnah Ketubot

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