א֣וֹ כִ֤י יִגַּע֙ בְּטֻמְאַ֣ת אָדָ֔ם לְכֹל֙ טֻמְאָת֔וֹ אֲשֶׁ֥ר יִטְמָ֖א בָּ֑הּ וְנֶעְלַ֣ם מִמֶּ֔נּוּ וְה֥וּא יָדַ֖ע וְאָשֵֽׁם׃
ou s’il touche à une impureté humaine (quel que soit le degré de souillure qu’elle occasionne), et que, ne l’ayant pas su, il l’ait ensuite appris et soit devenu coupable;
German Commentary
Das Wissen der Unreinheit. In Lev. 5, 3 ff. wird bestimmt, dass man wegen Unreinheits-Sünden, die man aus Versehen begangen und dann erfahren hat, ein auf- und absteigendes Opfer bringen solle. Da die Opferpflicht, wie weiter M. 2 gelehrt wird, vom „Wissen“ abhängig ist, so werden die vier Fälle, in denen man zum Opfer verpflichtet ist, als ידיעות הטומאה bezeichnet.
German Commentary
das Wissen. Nach der Sünde kann er selbstverständlich nur das Sühnopfer bringen, wenn ihm seine Sünde bewusst wird, wie es heißt (Lev. 5, 3): „Er aber erfährt es und ist schuldig“. Aber auch — und dies ist die charakteristische Eigentümlichkeit dieser Gesetzesbestimmung — vor der durch die Betretung des Heiligtums oder den Genuss der heiligen Speise begangenen Sünde muss ihm sowohl die Vorschrift seiner Unreinheit als auch die der Heiligkeit dieses Ortes resp. dieser Speise bekannt gewesen sein. Fehlte dieses „Wissen am Anfang“ (ידיעה בתחילה), so wird das betr. Opfer (עולה ויורד) nicht dargebracht; denn es heißt (Lev. 5, 3): ונעלם ממנו (und es entfällt ihm), daraus ist zu schließen, dass er es Anfangs gewusst hat.