תנ"ך ופרשנות
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פירוש על דברים 22:18

Rashi on Deuteronomy

ויסרו אתו [AND THE ELDERS … SHALL TAKE THE MAN] AND CHASTISE HIM — i.e. with lashes (Sifrei Devarim 238:2; Ketubot 46a; cf. Onkelos).
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Siftei Chakhamim

Flogging. Because we learn “and chastise” from “and chastise” and “son” from “son.” It is written here “and they shall ויסרו (chastise him),” and by the wayward and rebellious son it is written (above 21:18) “and they shall ויסרו (chastise him).” Just as over there it means flogging, so too here it means flogging. And from where do we know [that it means flogging] over there? Because by the wayward and rebellious son it is written “בן (son),” and by flogging (below 25:2) it is written, “Should the wicked one (בן) deserve flogging, etc.” And we learn “son” from “son” as I explained.
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Rav Hirsch on Torah

VV. 18 u. 19. ויסרו זה מלקות ,ולקחו וגו׳ ויסרו אתו וענשו אתו וגו׳ (Ketubot 46 a). Diese Züchtigung ist die מלקות-Strafe, ebenso wie oben Kap. 20, 18 bei בן סרר ומורה die מלקות-Züchtigung durch יסר ausgedrückt ist. Kennt doch das jüdische Strafrecht nur eine Korrektionsstrafe: מלקות, worauf wir bereits zu Wajikra 19, 20 hingewiesen haben (siehe daselbst). Es wird hier somit der מוציא שם רע gleichzeitig zu Leibes- und Geldstrafe verurteilt. Sonst gilt die allgemeine Rechtsregel: אינו לוקה ומשלם, es verfällt keiner der מלקות- und Geldstrafe zugleich. Vielmehr wenn מלקות und תשלומין zugleich eintreten würde, da לוקה ואינו משלם, da wird nur die מלקותStrafe vollzogen, von תשלומין aber ist er frei, oder, wo wie bei Schädigungen des Nächsten גזלה ,גנבה ,חובל בחברו ausdrücklich vom Gesetze Geldzahlung statuiert ist, und so auch bei עדים זוממין, wenn durch das כאשר ומם usw. Geldleistungen zu fordern sind, da משלם ואינו לוקה, da tritt die Geldesleistung, nicht aber die מלקות-Strafe ein (Mackot 4 a f. und Ketubot 32 b f.).
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Chizkuni

ויסרו אותו, “they will chastise him;” they will administer punitive lashes to his skin for having transgressed the positive commandment that “you shall love your neighbour as if he were yourself.” (Leviticus 19,18)
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Rav Hirsch on Torah

Es wird diese allgemeine Rechtsnorm (Mackot 4 b) an der in dem Gesetze über die מלקות-Strafe gegebenen Bestimmung: כדי רשעתו (Kap. 25, 2) festgehalten: משום רשעה אחת אתה מחייבו ואי אתה מחייבו משום שתי רשעיות. In einer pflichtwidrigen Handlung lassen sich zwei Momente unterscheiden, das subjektive: die pflichtwidrige Verwendung der geistigen und leiblichen Kräfte der eigenen pflichtheiligen Persönlichkeit, und das objektive: die durch diese Pflichtwidrigkeit bewirkte Schädigung des Nächstenrechts oder der allgemeinen Rechtsachtung. Beides sind רשעיות, buchstäblich: Gesetzlosigkeiten, deren Sühne und Restitution zum Teil der Wirksamkeit menschlicher Gerichte anheimfallen. Das subjektive Moment, die pflichtwidrige Verwendung geistiger und leiblicher Kräfte, hat מלקות, die Besserung erzielende Züchtigung (siehe zu Kap. 25, 2) zur Folge. Das objektive Moment, die Schädigung des Nächstenrechts oder der allgemeinen Rechtsachtung erzeugt תשלומין: Ersatz, oder קנם: Geldbuße (siehe zu Schmot 21, 37). Es wäre nun allerdings denkbar, dass bei jedem der richterlichen Kognition verfallenden Vergehen dasselbe nach beiden Momenten hin vom Gerichte zum Austrage gebracht werde. Allein das jüdische Gesetz versagt dem menschlichen Gerichte die volle Austragung der Rechtssühne und weist ihm nur,in jedem Falle ein Einschreiten von einem der beiden Momente an, entweder subjektive Korrektion: לוקה ואינו משלם, מכל מקום חיב כדי לצאת ידי שמים וכן במיתה וממון דקם ליה, — ממון קנס פטור לגמרי עי׳ כתובות ל׳׳ג ב׳, בבא מציעא צ׳׳א א׳— oder objektive Restitution: משלם ואינו לוקה (— siehe ferneres zu Kapitel 25, 2 —). Nur unser Fall hier macht eine einzige, völlig allein stehende Ausnahme, מוציא שם רע לוקה ומשלם. In ihm wird das Flagrante des begangenen Unrechts in allen Beziehungen durch richterliches Erkenntnis zum Bewusstsein gebracht. לוקה: der subjektive Missbrauch des Wortes, die Übertretung der Warnung, לא תלך רכיל :אזהרה, obgleich sonst als לאו שאין בו מעשה (siehe Kap. 25, 2) dem מלקות nicht unterliegend, wird hier durch מלקות in seiner ganzen entwürdigenden Schwere dem Manne zum Bewusstsein gebracht. משלם, nicht תשלומין, nicht Entschädigung der jungen Frau für den Versuch einer sie entehrenden Anklage sind die vom Maune zu erlegenden hundert Schekel. Es ist Israel, es ist die Ehre der Gesamtnation, die sich in der sie entehrenden Anklage einer ihrer Töchter verletzt fühlt und an welche direkt das Geld als Pön zu zahlen ist. Es heißt nicht: ושתו עליו מאה כסף לתת לאבי הנערה כי הוציא שם רע על בתו, sondern וענשו אתו וגו׳. Es ist die Nation, welche das Geld als Pön fordert, weil er eine ihrer Töchter beschimpft hat, und aus den Händen der Nation erhält der Vater die vom Manne erlegte Summe, "weil er eine Jungfrau Israels beschimpft hat". Jeder Vater ist ein Delegierter der Nation, dem in der Sittenreinheit und Unschuld seiner Töchter der höchste Schatz seiner Nation anvertraut ist, und wenn der Vater aus den Händen der Nationalrepräsentanz die von dem Verleumder seiner Tochter erlegte Geldbuße empfängt, so spricht sich eben darin die Anerkennung aus, dass die in ihrer Makellosigkeit erwiesene züchtige Unschuld der Tochter in allererster Linie Verdienst des Vaters, Verdienst des Hauses ist, das es verstanden hat, die Perle des jüdischen Nationalreichtums, die jüdische Züchtigkeit des Weibes, in seiner Tochter zu erziehen und zu pflegen, und nur wenn der Vater bereits gestorben, wird der Tochter die von ihrem Verleumder erlegte Summe (Ketubot 44 b). Die von dem מוציא שם רע zu erlegende Summe ist daher קנס, ist eine fixierte Summe, sie richtet sich nicht nach der Individualität, es heißt da nicht: הכל לפי המבייש והמתבייש, es ist die Beschimpfung der Nation in einer ihrer Töchter, die Beschimpfung einer "Tochter des jüdischen Volkes", die zur Sühne steht, daher אחד שהוציא שם רע על גדולה שבכהונה ועל קטנה שבישראל נותן ק׳ סלע (Arachin 15 a).
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Rav Hirsch on Torah

נערה מלא דבר הכתוב ,לאבי הנערה, es ist dies das einzige Mal, dass im Pentateuch das Wort גערה mit ׳ה dem Zeichen des weiblichen Geschlechtes "voll" geschrieben ist. Nur hier, wie ja auch aus dem Verfolg der Verurteilung der schuldig befundenen Angeklagten sich ergibt, ist das Mädchen in einem Alter der weiblichen Geschlechtsreife begriffen, und קטנה, das Mädchen in den Jahren der unmündigen Kindheit ausgeschlossen. Sonst ist überall, wo נערה ohne ה׳ semin. חסר, geschrieben ist, auch das minderjährige Mädchen verstanden, כל מקום שנאמר נער אפי׳ קטנה במשמע (Ketubot 44 b).
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Rav Hirsch on Torah

ולו תהיה לאשה לא יוכל לשלחה כל ימיו. Der ursprüngliche Standpunkt des jüdischen Gesetzes konnte eine solche Wertschätzung des Weibes in der Ehe voraussetzen, konnte voraussetzen, — wie dies ja in dem ganzen Gebiete des jüdischen Schrifttums zu Tage tritt und dies auch bereits im Jeschurun, Jahrg. 2, nachgewiesen — dass der Mann in seinem Weibe also die Perle seines Herzens und seines Lebensglücks finden und achten werde, dass es dem jüdischen Mann kühn den Entschluss anvertrauen konnte, die Ehe zu lösen, wenn sein Weib das ihm nicht war. Die Ehe — das durfte das jüdische Gesetz voraussetzen — zu deren Lösung ein jüdischer Mann sich entschließen konnte, war der Fortdauer nicht wert. Und nicht einen Fortschritt, einen Rückschritt in der jüdischen Kulturentwicklung dürfte es bezeichnen, als es als zeitliche und örtliche Notwendigkeit erkannt wurde, dem Manne diese einseitige Befugnis zu entziehen (vergl. zu Kap. 24, 1). Dem Mann nun, der, wie in dem Problem unseres Textes, in so schändlicher Weise gegen seine Frau vorgegangen war, um eine gewaltsame Lösung der Ehe herbeizuführen, entzog das Gesetz für alle Zeit diese Befugnis. So weit an ihm liegt, hat die Frau seine Frau für immer zu bleiben, er kann ohne ihre Einwilligung die Ehe nie lösen.
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Rav Hirsch on Torah

Dies ולו תהיה לאשה לא יוכל לשלחה כל ימיו ist auch ein לאו שניתק לעשה (siehe zu V.7).
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