Tafsiran Imamat 23:1: Rav Hirsch

וַיְדַבֵּ֥ר יְהוָ֖ה אֶל־מֹשֶׁ֥ה לֵּאמֹֽר׃

Yang Mahakekal berfirman kepada Musa:

Rav Hirsch

Kap. 23. V. 1. Mit der letzten Gesetzesgruppe des vorangehenden Abschnittes hat die mit dem Bau des אהל מועד begonnene Tempelgesetzgebung ihren eigentlichen Abschluss gefunden. Die in diesem Abschnitte folgenden Gesetzbestimmungen über die Feste stehen zunächst nur dadurch mit der Tempelgesetzgebung in Zusammenhang, daß ein jedes dieser Feste zugleich die Verpflichtung der Darbringung eines Nationalopfers bringt, והקרבתם אשה לד׳, wie es bei jedem heißt. Allein die Bestimmung dieser Festopfer ist nicht der eigentliche Gegenstand dieses Abschnittes. Ihre Darbringungspflicht wird hier nur ganz allgemein angedeutet und findet sich deren nähere Bestimmung erst Bamidbar 28, 29. Vielmehr ist ihre zeitliche Aufeinanderfolge im Jahreszyklus, סדרן wie es im Sifri zu Dewarim 16, 1 heißt, und die nähere Bestimmung der jedem Feste eigentümlichen Festgebote, in deren Erfüllung seine besondere Bedeutung zum Ausdruck kommt, der Gegenstand dieses Kapitels. בשלש מקומות heißt es (daselbst) im ספרי מזכיר פרשת מועדות ,בתורת כהנים מפני סדרן ,בחומש הפקודים מפני קרבן ,במשנה תורה מפני צבור. An drei Stellen enthält das Gesetz einen Abschnitt über die Feste im Leviticus wegen ihrer Ordnung, in Numeri wegen der Opfer, im Deuteronom, um die Verpflichtung der öffentlichen Festbelehrung der Gemeinde zu lehren. Daß aber die Festopfer, מוספין, nicht schon hier in תורת כהנים, wohin, wie wir meinen sollten, sie ganz eigentlich hingehören, sondern erst im Bamidbar folgen, dürfte wohl auch darin ein Motiv finden, daß um die nationalen Festopfer in ihrer vollen Bedeutung zu würdigen, die Nation erst sich selber in ihren Beziehungen zu ihrer großen Aufgabe aus den Erfahrungen kennen gelernt haben sollte, die erst die Ereignisse auf den prüfungsvollen Wanderungen durch die Wüste zu Tage förderten, welche eben den Inhalt des Bamidbar bilden.
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Rav Hirsch

Die eigentlichen drei Wanderfeste, רגלים, sind allgemein bereits Schmot 23, 14 f und 34, 18 f. erwähnt. Zwei derselben, שבועות und סוכת, erhalten hier erst ihre genauere zeitliche und ihre nähere gesetzliche Bestimmung. ר׳׳ה und י׳׳כ, deren Bedeutung ohnehin mit erst später erfolgten Ereignissen, עגל und מיתת בני אהרן, zusammenhängt, treten erst hier in den Festzyklus des Jahres.
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Rav Hirsch

Ein Begriff ist den Festinstitutionen, die hier folgen, und den Tempel- und Opferinstitutionen, deren Gesetzgebung mit der vorangehenden letzten Gesetzesgruppe im Wesentlichen abschloss, gemeinsam, es ist dies der Begriff: מועד (siehe Schmot z. St.). Was der Tempel räumlich ist, das ist das Fest zeitlich. Beide haben unsere Vereinigung mit Gott zum Ziele. Jener stellt das Gottesgesetz als ewigen Mittelpunkt in den Mittelpunkt unserer räumlichen Welt nieder und spricht: dein Weg zu Gott, hier ist er dir gewiesen. Dieses hebt bestimmte, durch Gottes Tatoffenbarung gekennzeichnete Zeiten im wechselnden Jahreslauf hervor und spricht: in diesen Zeiten war Gott euch einst nahe, so oft sie wiederkehren erwartet Gott euch zu jedesmal erneuter Vereinigung. Aber in ihrem Wesen unterscheiden sie sich wie Raum und Zeit. Wie Raum der Begriff des Beharrlichen ist, so hat das räumliche Gottesheiligtum das ewig Göttliche: das Gottesgesetz und das ewig Menschliche: die Menschennatur, in ihren ewigen gegenseitigen Beziehungen zum Gegenstande. Und wie die Zeit der Begriff des wechselnden Nacheinander der Erscheinungen ist, so haben die zeitlichen Gottesheiligtümer das sich in dem Wechsel der Zeiten manifestierende Göttliche: Gottes Offenbarungen in Natur und Geschichte und das zeitlich Menschliche: unsere menschlichen und nationalen Beziehungen zu Natur und Geschichte zum Gegenstande.
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