Commento su Numeri 15:29
הָֽאֶזְרָח֙ בִּבְנֵ֣י יִשְׂרָאֵ֔ל וְלַגֵּ֖ר הַגָּ֣ר בְּתוֹכָ֑ם תּוֹרָ֤ה אַחַת֙ יִהְיֶ֣ה לָכֶ֔ם לָעֹשֶׂ֖ה בִּשְׁגָגָֽה׃
sia colui che è nato in casa tra i figli di Israele, sia lo straniero che soggiorna in mezzo a loro: avrete una legge per lui che non commette errori.
Rav Hirsch on Torah
V. 29. האזרח וגו׳ (siehe zu V. 26). — תורה אחת יהיה לכם לעשה בשגגה, durch diese Verallgemeinerung der hier gegebenen gesetzlichen Bestimmungen wird die hier behandelte ע ז-Verirrung exemplifikatorisch für die חטאת-Pflicht bei שגגות im allgemeinen. Die hier בשוגג mit חטאת-Pflicht belegte ע׳׳ז-Versündigung ist, wie das folgende והנפש אשר תעשה ביד רמה usw. ausspricht, במזיד mit כרת verpönt; sie ist ferner eine Versündigung, die, wie ebenfalls dabei hervorgehoben wird, אשר תעשה usw. die durch eine tätige Handlung, nicht durch eine Unterlassung verübt wird; daher der Kanon: הוקשה כל התורה כולה לע׳׳ז מה ע׳׳ז דבר שחייבין על זדונו כרת ועל שגגתו חטאת אף כל דבר שחייבין על זדונו כרת ועל שגגתו חטאת, und ferner מה ע׳׳ז שב ואל תעשה אף כל שב ואל תעשה (Schabbat 69a, תוספ׳ daselbst, Keritot 3a). Daher sind alle Gesetzesübertretungen, die nicht mit כרת verpönt sind, von der חטאת-Pflicht ausgeschlossen, und daher sind auch פסח und מילה, obgleich mit כרת verpönt, doch nicht חטאת-pflichtig, weil deren Versündigung in Unterlassen von Geboten, nicht in Verübung von Verbotenem besteht. Ebenso ist מגדף, Gotteslästerung ausgeschlossen, dessen Versündigung, obgleich mit כרת verpönt und Übertretung eines Verbotes, dennoch nicht, wie ע׳׳ז in einer Handlung מעשה, sondern in Worten besteht (Keritot 2a; — siehe Wajikra 4, 2).
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