Bíblia Hebraica
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Comentário sobre Deuteronômio 24:16

לֹֽא־יוּמְת֤וּ אָבוֹת֙ עַל־בָּנִ֔ים וּבָנִ֖ים לֹא־יוּמְת֣וּ עַל־אָב֑וֹת אִ֥יש בְּחֶטְא֖וֹ יוּמָֽתוּ׃ (ס)

Não se farão morrer os pais pelos filhos, nem os filhos pelos pais; cada qual morrerá pelo seu próprio pecado.

Rashi on Deuteronomy

לא יומתו אבות על בנים FATHERS SHALL NOT BE PUT TO DEATH על בנים — i.e. by the evidence of their children. But if you say it means “for the sin of their children”, then it would be redundant for it goes on to state “every man shall be put to death for his own sin” (Sifrei Devarim 280:1; Sanhedrin 27b).
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Sforno on Deuteronomy

לא יומתו אבות על בנים, even if the crime involved was insurrection against the established authority, king, etc. It had been a widely accepted rule that kings would also execute the family members of rebels in order to ensure that the surviving relatives of such executed rebels would not form an active opposition to the king as a result of their grievance. Such matters are referred to in Isaiah 14,21 “prepare a slaughtering block for his sons because of the guilt of their father. Let them not arise to possess the earth! Then the world’s face shall be covered with towns.” The meaning of the word שונאים which I used earlier is to be understood as in Samuel I 28,17 ויהי ערך, “he became a foe.” In any event, the Torah prohibits Jewish kings from killing one person as a substitute for another; this is part of G’d’s pity for members of His people. Amatziah, King of Yehudah, abided by this legislation when he executed the servants who had killed his father but did not touch their children (Chronicles II 25, 3-4)
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Rashbam on Deuteronomy

ובנים לא יומתו על אבות. By the courts. This was spelled out in Kings II 14,6 ואת בני המכים לא המית ככתוב לא יומתו וגו', ”But he did not put to death the children of the assassins, in accordance with what is written in Deuteronomy 24,16.” While it is forbidden for human authorities to kill children on account of the sins of their father, G’d reserves the right for Himself to do so, as we know from Exodus 20,4 פוקד אבות על בנים, He requites the sins of the fathers to the children, if they continue in the evil footsteps of their fathers whose punishment G’d had suspended while hoping for their children to redeem their fathers by their exemplary conduct. This principle has been spelled out even more clearly in Ezekiel 18,2 where the prophet had been challenged by the exiles with the question: ‘if the parents ate unripe grapes, why should their children suffer from the resulting diarrhoea?’ They meant that seeing they had been exiled, rejected by their master, G’d, the laws of the Jewish religion should no longer apply to them. The thrust of our verse here is that the court does not have the right to use an innocent child as hostage for the crimes of his father in absentia..
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Rabbeinu Bahya

לא יומתו אבות על בנים, “fathers must not be executed on account of the children.” The Torah refers to testimony given by the children. The same applies to fathers testifying against their children (Sifri). The same is true of testimony of any blood relation being insufficient to base a death sentence on. It is a decree by the Torah that such testimony is inadmissible not only on behalf of relatives but also against them (Sanhedrin 27).
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Rav Hirsch on Torah

V. 16. לא יומתו וגו׳. Nach der Halacha (Sanhedrin 27 b) ist hiermit der doppelte Grundsatz ausgesprochen, dass weder das Verbrechen noch das Zeugnis naher Verwandter, wie אבות und, בנים einander zum Nachteil gereichen solle, nicht nur לא יומתו אבות בעזן בנים usw. Wenn nun mit diesen Sätzen nur Normen für die Rechtspflege gegeben sein sollten, so wäre die Stellung dieses Verses eine eigentümliche. Offenbar setzt V. 17 mit seinem לא תחבל וגו׳ die Tendenz der vorangehenden Bestimmungen hinsichtlich einer rücksichtsvollen Behandlung sozial gedrückter Menschenbrüder fort, und muss das לא תטה משפט גר usw. wohl auch eine Auffassung in dieser Richtung zulassen, da das sich auf beides beziehende Motiv (V. 18) וזכרת וגו׳ wie Kap. 15, 15. 16, 12 und ja auch hier (V. 22) das ganz gleich lautende Motiv die Erntepflichten gegen גר יתום ואלמנה ans Herz reden soll.
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Chizkuni

ובנים לא יומתו על אבות, “and children must not be executed for the sins of the fathers.” The Torah addresses itself to the courts. We have an example of such a dilemma facing a court, in Kings II 14,6. King Amazzia was tempted to execute the children of the assassins of his father, but the Bible compliments him for resisting this temptation by obeying the warning in our verse not to do so. While human courts are not permitted to do this, the Lord, Who knows what is in our minds at all times, is permitted to do so as when He does so, He does so because it is in the best interest of those who are treated thus. (Compare Exodus 20,5) Basically, whenever G-d does so, He had waited for generations for the new generations to become better than their fathers and grandfathers. None of these children and grandchildren would ever have been born if G-d had punished their sinful parents and grandparents, instead of extending His mercy for two more generations. They are therefore being punished for their own sins, not for the sins of their parents. (Talmud, tractate Sanhedrin 27.)
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Rashi on Deuteronomy

איש בחטאו יומתו EVERY MAN SHALL BE PUT TO DEATH FOR HIS OWN SIN — This suggests: but one who is not yet an איש, a man, does sometimes die on account of his father’s sins: little children sometimes die at the hands of Heaven because of their parents’ sins (Sifrei Devarim 280:3).
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Rav Hirsch on Torah

In der Tat erläutert auch חידושי ר׳׳ן zu Sanhedrin (daselbst), dass durch den Wortlaut unseres Textes nicht der gerichtlichen Ungeheuerlichkeit vorgebeugt werden soll, die Söhne nicht für das Verbrechen der Väter und die Väter nicht für das Verbrechen der Söhne mit gerichtlicher Strafe zu treffen, ein Verfahren, dessen bloße Möglichkeit ja bei keiner Rechtsbehörde vorausgesetzt werden könne. Vielmehr soll auch politisch und sozial keiner selbst für todeswürdige Verbrechen nächster Angehöriger zu büßen haben, עיקר קרא לא אתי לפוטרו מן העונש דהא פשיטא הוא אלא שהוא אזהרה על הדבר שלא יעלה על לב המושל לשפוך חמתו על הבנים בעון האב או על האב בעון בנים, weshalb es auch (Chron. II. 25, 4) mit Hinweis auf unsere Stelle von Amazia, hinsichtlich der Mörder seines Vaters, heißt: ואת בניהם לא המית. Dass nicht, wie er weiter erläutert, etwa ein menschlicher Machthaber sich an die Stelle der Vorsehung zu setzen sich erkühnen wollte, die allerdings — wie (Sanhedrin daselbst) bemerkt wird — von sich ausgesprochen hat, פוקד עון אבות על בנים, dass in ihrer Waltung auch Kinder, כשאוחזין מעשה אבותיהם, wenn sich in ihnen die verbrecherische Tendenz ihrer Väter vererbt, die Schuld ihrer Eltern mit büßen, והיינו בדין שמים שיודעין בדין אחזה מה היא ואם היא אמת אם לא, die aber auch allein diese Vererbung zu beurteilen weiß, und ob sie in Wahrheit bei den Kindern vorhanden ist oder nicht. אבל בדיני אדם הן אינן בקיאין לידע אם אוחזין מעשה אבותיהם אם לאו, menschlichem Urteil entzieht sich aber diese Beurteilung völlig, ולפיכך מן הסתם מחזקינן להו באלו אינן אוחזין, Menschen haben daher überall die Nichtvererbung der Verbrechen vorauszusetzen, und haben jeden nur nach der Wardeiung seiner eigenen Taten zu richten. וחיינו דאמרינן בגמרא כשהוא אומר איש בחטאו יומתו בשאין אוחזין ,שאחר שפירשו זה לדיני אדם הכי הוא שאין אוחזין שכך הוא בדינן בין שיהא אמת אם לאו. Für das allweite Menschenurteil gilt der Satz איש בחטאו יומתו, dass jeder nur durch eigenes Verbrechen zum Verbrecher wird, und sind auch bis dahin Verbrechersöhne als אין אוחזין zu beurteilen, mag sich das menschliche Urteil irren oder nicht ע׳׳ש.
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Rav Hirsch on Torah

In diesem Sinne dürfte sich denn auch das לא יומתו אבות על בנים usw. innig dieser ganzen Gesetzesgruppe über die Behandlung sozial gedrückter Menschen einfügen. Es gibt wohl keinen unglücklicheren, sozial sich gedrückter fühlenden Menschen, als Verbrecherkinder und -Eltern, und deren soziale und politische Unbescholtenheit in selbsteigener Geltung im jüdischen Volksstaat aufrecht zu halten, ist die nächste Tendenz dieses Ausspruchs.
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Rav Hirsch on Torah

Gleichzeitig aber, da es nicht heißt: ׳לא יומתו אבות בחטא בנים וגו, und jene Scheidung ja auch schon durch das positive איש בחטאו יומתו ausgesprochen ist, da es vielmehr ganz allgemein heißt לא יומתו אבות על בנים וגו׳, dass Väter nicht gerichtet werden sollen על בנים in Veranlassung von Söhnen und Söhne nicht in Veranlassung von Vätern, und es ja überhaupt rechtlich nur ein Moment gibt, durch welches ein Mensch den gerichtlichen Tod eines anderen herbeiführen kann, und zwar durch Zeugnis: so ist damit nach der bereits oben zitierten Halacha zugleich gesagt, dass Söhne nicht als Zeugen gegen Väter und Väter nicht als Zeugen gegen Söhne auftreten können. Es entwickelt aber die Halacha (daselbst) an unserem Texte, dass der פסול קורבה, die Störung der Zeugnisfähigkeit durch Verwandtschaft sich weiter erstreckt, als zwischen Vater und Sohn, dass Verwandte bis zu einem gewissen Grade nicht nur nicht gegen לחובה, sondern auch nicht לזכות, für einander, und nicht nur in Kriminalsachen, בדיני נפשות, sondern auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, בדיני ממונות, nicht als Zeugen auftreten können, und dass nicht nur Verwandte nicht untereinander, sondern zwei Verwandte auch לעלמא für oder gegen einen dritten nicht zeugen können. Und wie Zeugen, dürfen auch die Richter nicht mit den Parteien und nicht mit einander, und sollen auch nach dem Jeruschalmi (Sanhedrin III, 9) Richter und Zeugen nicht miteinander verwandt sein.
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Rav Hirsch on Torah

Die Grade dieser Verwandtschaft werden von dem nächsten gemeinschaftlichen Stammvater an gezählt. So ist Vater und Sohn, Bruder und Bruder eine Verwandtschaft ersten Grades, ראשון בראשון; Brüdersöhne unter einander zweiten Grades, שני בשני, Neffe und Onkel und Enkel und Großvater שני בראשון, Urenkel und Urgroßvater und ebenso Großneffe und Großonkel שלישי בראשון usw. שני ,ראשון בראשון שני בשני ,בראשון sind entschieden שלישי בראשון ,פסול ist kontrovers, weitergehende Grade sind entschieden כשרים. Hinsichtlich der Verwandtschaft durch Verschwägerung gilt in der Regel der Satz, dass בעל כאשתו und אשה כבעלה, dass, wer einer Frau original gegenüber wegen Verwandtschaft nicht Zeuge sein kann, ebenso nicht ihrem Manne gegenüber, und wer einem Manne gegenüber nicht zum Zeugen tauglich ist, dessen Frau gegenüber kein Zeugnis ablegen kann, und selbst תרי בעל כאשתו, zum Beispiel die Männer zweier Schwestern sind unter einander nicht zum Zeugnis fähig. Die Anwendung dieses Satzes unterliegt jedoch noch näheren Bestimmungen.
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Rav Hirsch on Torah

Vergegenwärtigen wir uns diese Rechtsnorm, welche die Verwandtschaft bis zu einem gewissen Grade in Beziehung der Zeugen zu einander, zu den Parteien, wahrscheinlich selbst zu dem Richterkollegium, und so auch Glieder des Richterkollegiums zu einander, zu den Parteien, und wahrscheinlich auch zu den Zeugen als Hindernis für die Funktion von Zeugen und Richtern statuiert, und suchen das Rechtsmotiv zu einer solchen Bestimmung, so ist schon (B. B. 159 a) ausgesprochen, dass das Motiv nicht etwa in geringerer Glaubwürdigkeit von Verwandten zu suchen sei, לאו משום דמשקר; würde doch selbst ein Mosche und Aharon für oder gegen einen Verwandten nicht zeugen können, und gewiss nicht, weil ihre Glaubwürdigkeit in Zweifel stehen dürfte, sondern weil der positive Wille des Gesetzgebers Verwandte von der Zeugenfunktion ausschließt, לאו משום דמשקר דאי לא תימא הכי משה ואהרן לחותנם משום דלא מהימני הוא אלא גזירת המלך הוא שלא יעידו להם. Vielmehr dürfte das Motiv in dem eigentlichen Wesen der jüdischen Richters und Zeugeninstitution gegründet sein.
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Rav Hirsch on Torah

Es ist das von Gott der Nation zur Handhabung übergebene Gesetz, namens dessen Richter und Zeugen als Repräsentanten und Delegierte der Nation fungieren. In dieser Repräsentation und Delegation liegt ihre einzige Kraft und Bedeutung. Und zwar in ganz eminentem Sinne auch die der Zeugen. Haben doch in kriminalrechtlichen Fällen die Zeugen im Namen des Gesetzes mit Hinweis auf den betreffenden Strafparagraphen dem Täter im Momente der Tat entgegen, ebenso nach geschehener Tat vor Gericht mit einem fertigen Urteil als Staatsgesetzanwaltschaft anklagend hinzutreten, wie dies in der trefflichen Abhandlung des Rechtsanwalts Dr. Naftali Hirsch (Jeschurun, Jahrgang Xll) dargelegt ist. Zeugen bilden daher einen integrierenden Teil des jüdischen Gerichtswesens, und wird daher im Jeruschalmi (daselbst) das von der Halacha zunächst für Zeugen ausgesprochene Verwandtschaftshindernis ohne weiteres auch auf Richter übertragen. ומניין שלא יהו חדיינין קרובין זה לזה אמרה תורה הרוג על פי עדים הרוג על פי דיינין מה עדים אין קרובין זה לזה אף דיינין אין קרובין זה לזה. Die gemeinsame Verpflichtung eines jeden jüdischen Mannes auf das Gesetz und für das Gesetz bildet das Band, das zwei oder mehrere jüdische Männer zu einer Zeugengruppe, das drei oder dreiundzwanzig, oder einundsiebzig jüdische Männer zu einem Richterkollegium vereint, und zugleich die Basis, auf welcher Zeugen den Parteien und den Richtern, auf welcher Richter den Parteien und Zeugen gegenüber stehen. Jenes Band und diese Basis — so glauben wir — soll in der ganzen Rechtshandlung durch jeden fremden Schein ungetrübt, in voller Deutlichkeit hervorleuchten. Nur als Nationalgenossen, als Söhne der gemeinsamen Gesetzesverpflichtung, mit einem Worte: nur als jüdische Männer sollen Zeugen zusammen und den Parteien und den Richtern, sollen Richter zusammen und den Parteien und Zeugen gegenüber erscheinen und handeln; besteht in einer dieser Beziehung eine Verwandtschaft, so würde hinter dieses engere Band das weitere, allgemeinere zurücktreten, und nicht auf Grund der nationalen Gemeinsamkeit, als Verwandte würden Zeugen und Richter handelnd erscheinen, und die eigentliche Basis der Verpflichtung und Befugnis ihres Handelns wäre verdunkelt.
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Rav Hirsch on Torah

Das dürfte auch der Gedanke sein, der sich in einer Deduktion des Verwandtschaftshindernisses im Jeruschalmi Sanhedrin (daselbst) auszusprechen scheint. Es wird dort nämlich das durch Halacha feststehende Verwandtschaftshindernis für Zeugen und Richter zuerst wie im Babli in unserem Text niedergelegt gefunden und nachgewiesen. Darauf heißt es: עד כדון כר׳ עקיבא, diese Deduktion aus ׳לא ימותו אבות וגו ist die Lehre R. Akibas. R. Ismael lehrt aber eine andere Ableitung: כר׳ ישמעאל מניין תני רבי ישמעאל ושפטו העדה והצילו העדה שלא תהא העדה לא קרובי מכה ולא קרובי ׳מוכה אמר ר׳ יוסי אם אתה אומר כן נמצאת אומר בית דין גואלי הדם מכאן וכו. ל Bamidbar 35, 24 u. 25 soll das Gericht sowohl verurteilend (ושפטו), als freisprechend (והצילו), als עדה, als nationale Gesamtheitsrepräsentanz zwischen einen des Mordes Beschuldigten und den ihn verfolgenden Verwandten des Getöteten eintreten. Der Begriff, dass die Nation als solche, als עדה, zwischen die Parteien eintreten soll, schließt somit schon deren Verwandtschaft mit einer derselben aus, und veranschaulicht R. Joßi dies noch durch die Erwägung, dass z. B. ein mit dem Getöteten verwandter Richter selbst als גואל הדם und nicht als Richter erscheinen würde. Die Anwendung dieses Grundsatzes auch auf Zeugen, und auch auf die allseitigen Beziehungen der Zeugen und Richter wird dann dort noch weiter entwickelt (vergl. ferner die bereits zitierte Abhandlung des Dr. Hirsch im Jeschurun).
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