וְאֹֽכְלָיו֙ עֲוֺנ֣וֹ יִשָּׂ֔א כִּֽי־אֶת־קֹ֥דֶשׁ יְהוָ֖ה חִלֵּ֑ל וְנִכְרְתָ֛ה הַנֶּ֥פֶשׁ הַהִ֖וא מֵעַמֶּֽיהָ׃
E aqueles que o comerem levarão a sua iniquidade, pois profanaram a santidade de Hashem; e aquela alma será cortada do seu povo.
Siftei Chakhamim
This prohibits causing the pigul disqualification of the sacred offerings through a pernicious statement, etc. Because you cannot say that [this part of the verse] is coming to prohibit [an offering that has] a blemish, since it is explicitly written, “that has a blemish.” He resolves [this problem by saying], “This prohibits, etc. through a pernicious statement.” I.e. above in sefer Vayikra (7:18) and in parshas Kedoshim (Vayikra 19:8), it is written that one is forbidden to eat pigul, but it does not specify whether the person who made it pigul had committed a transgression. Therefore it says here, “Do not sacrifice, etc. any bad thing,” to teach you that it is] prohibited to make offerings pigul, i.e. if a person has in mind at the time of slaughtering to eat it beyond its [prescribed] time or outside its [prescribed] place which is accomplished by a pernicious statement.
German Commentary
Dies ist die Regel. Die hier folgende Regel wird im Talmud aus den beiden Schriftstellen Lev. 7, 18 und 19, 7. 8 begründet. Lev. 7, 18 heisst es: „Wenn von dem Fleisch des Friedensopfers am dritten Tage gegessen werden sollte, so wird es nicht wohlgefällig aufgenommen, wer es darbringt, dem wird es nicht angerechnet, Verworfenes ist es, und die Person, welche davon isst, wird ihre Sünde tragen.“ Das אם האכל יאכל kann hier nicht bedeuten, „wenn gegessen wird,“ denn wie sollte das Opfer, nachdem durch das vorschriftsmässige Sprengen des Blutes die Sühne bereits vollzogen ist, dadurch, dass nachher Jemand von dem Fleisch ausserhalb der dafür festgesetzten Zeit etwas isst, rückwirkend wieder als nicht wohlgefällig aufgenommen, als verworfen gelten! Vielmehr kann hier nur von einem solchen Falle die Rede sein, dass bereits vorher die Absicht vorgelegen hat, von dem Fleisch ausserhalb der dafür festgesetzten Zeit zu essen (מחשבת חוץ לזמנו), durch eine solche Absicht wird das Opfer verworfen, dem Darbringer wird es nicht angerechnet, und die Person, die selbst innerhalb der vorgeschriebenen Zeit davon isst, wird ihre Sünde tragen. Was unter dem עונה תשא zu verstehen ist, geht aus Lev. 19, 8 hervor, wo derselbe Ausdruck gebraucht wird und derselbe näher bestimmt wird durch den Zusatz: ונכרתה הנפש ההיא מעמיה. Dieser Schriftvers wird allerdings im Talmud auf das in V. 6 erwähnte wirklich Übriggebliebene bezogen, aber da hier das עונו ישא durch die Strafe der Ausrottung näher bestimmt wird, so wird daraus geschlossen, dass auch unter dem 7, 18 ausgesprochenen עונה תשא die Ausrottungsstrafe gemeint ist. Lev. 19, 7 wird nun das Lev. 7, 18 Gesagte nochmals wiederholt, dort heisst es: „Wenn es aber am dritten Tage gegessen werden sollte, so ist es Verworfenes, es wird nicht wohlgefällig aufgenommen.“ Nach der Regel תנהו ענין — אם אינו עבין wenn wir in der Schrift eine Stelle finden, die für den Fall, auf den sie sich bezieht, überflüssig erscheint, so ist sie dennoch nicht überflüssig, sondern auf einen anderen ähnlichen Fall zu beziehen, wird im Sifra und im Talmud dieser Schriftvers auf den Fall bezogen, dass man bei einer der 4 עבודות die Absicht gehabt hat, von dem Fleische ausserhalb des dafür vorgeschriebenen Ortes zu essen (מחשבת חוץ למקומו), dass auch in diesem Falle das Opfer nicht wohlgefällig aufgenommen, sondern untauglich wird. Die Ausrottungsstrafe trifft aber denjenigen, der von dem Fleische eines solchen Opfers isst, nicht, weil ja auch auf das Essen von Opferfleisch ausserhalb des dafür vorgeschriebenen Ortes nicht wie auf das Essen von Opferfleisch ausserhalb der dafür vorgeschriebenen Zeit die Ausrottungsstrafe steht. Aus der doppelten Setzung des Wortes אכל in האכל יאכל wird geschlossen, dass von zweierlei Essen oder Verzehren die Rede ist, von dem Verzehren des Opferfleisches durch Menschen (אכילת אדם) sowohl wie von dem Verzehrtwerden auf dem Altar (אכילת מזבח ), d. h. derjenigen Teile des Opfers, welche auf den Altar gebracht wurden, das sind sowohl die Opferteile wie das Blut. Darum wird sowohl durch die Absicht, etwas von dem Fleisch ausser der Zeit zu essen, wie von den Opferteilen etwas ausser der Zeit auf dem Altar zu opfern, wie von dem Blut etwas ausser der Zeit zu sprengen, das Opfer פגול, durch die Absicht, von dem Fleisch etwas ausserhalb des dafür vorgeschriebenen Ortes zu essen, von den Opferteilen etwas ausserhalb zu opfern oder von dem Blut etwas ausserhalb zu sprengen, das Opfer פסול.
German Commentary
und auf Unreinheit. wenn man im Zustande der Unreinheit sich befindend von ihnen gegessen hat. Es wird dies damit begründet, dass es bei dem Verbot, von dem Heiligen in Unreinheit des Körpers zu geniessen (Lev. 22, 2), heisst: אשר הם מקדישים לי ,מקדשי—בני ישראל von den Heiligtümern der Kinder Israel „was immer sie mir heiligen“, damit seien auch die Dinge, die keinen מתיר haben und deshalb nicht פגול werden können, in das Verbot mit einbegriffen. Aus dem Ausdruck יחללו ולא, den die Schrift hier anwendet und der auch bei dem Verbot, von dem Übriggelassenen zu geniessen, gebraucht wird (Lev. 19, 8), wird geschlossen, dass diese Ausdehnung der Warnung וינזרו „sie sollen sich enthalten“ auf die Dinge, die keinen מתיר haben, auf das Übriggelassene sich ebenfalls erstreckt (Talmud).