Еврейская Библия
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Комментарий к Бамидбар 15:13

כָּל־הָאֶזְרָ֥ח יַעֲשֶׂה־כָּ֖כָה אֶת־אֵ֑לֶּה לְהַקְרִ֛יב אִשֵּׁ֥ה רֵֽיחַ־נִיחֹ֖חַ לַֽיהוָֽה׃

Все, кто родился дома, сделают это после того, как они принесут жертву Господу от сладкого вкуса.

Rav Hirsch on Torah

V. 13. כל האזרח יעשה בכה את אלה להקריב וגו׳ spricht nach Menachot 104 a die Gestattung aus, dass ein אזרח die hier als Begleitung der עולה- und שלמים-Opfer angeordneten נסכים auch als selbständiges Opfer bringen kann, und zwar selbst Öl für sich allein und Wein für sich allein. Er hat sich jedoch dabei nur an die im Gesetze vorgeschriebenen Maße zu halten; er kann vom Wein nur 3, 4 oder 6 Log (d. i. 1/4, 1/3, 1/2 Hin) bringen, nicht aber 1, 2 oder 5 Log. Von Öl jedoch ist auch 1 Log zulässig, da dies das Maß des Öls für מנחת נרבה. (Wajikra 2, 1 f.) ist (daselbst und 107 a). — Nach רבי daselbst kann auch שמן nur in einem der für נסכים bestimmten Maße, also mindestens 3 Log wie נסכי כבש, dargebracht werden. Es knüpft sich diese Differenz an die hermeneutische Frage, ob דון מינה ומינה, oder דון מינה ואוקי באתרא d. h. ob ein seine allgemeine Bestimmung von einem Gesetzestitel ableitendes Objekt auch alle seine Detailbestimmungen von diesem zu empfangen, דון מינה ומינה, oder sich in seinen Detailbestimmungen nach dem ihm eigentümlichen gesetzlichen Charakter zu richten habe, דון מינה ואוקי באתרא. Dass שמן überhaupt auch für sich allein, also ebenso wie Wein der נסכים, dargebracht werden könne, findet seine gesetzliche Andeutung bei מנחת נדבה. Nach dem Kanon דון מינה ומינה hat es sich nun auch im Quantum nach מנחת נדבה zu richten. Der andere Kanon: ואוקי באתרא verwiese es jedoch mit seinen Maßbestimmungen auf נסכים hin, dem es seiner Natur nach angehört. — Diese Gestattung, נסכים als besonderes קרבן נדבה darzubringen, ist jedoch auf אזרח, auf die Angehörigen der jüdischen Nation beschränkt, אזרח מביא נסכים ואין הנכרי מביא נסכים. Obgleich auch Nichtjuden freiwillige Opfer auf den Altar des jüdischen Heiligtums bringen können, נכרים נודרים נדרים ונרבות כישראל (siehe Wajikra 1, 2) so sind sie doch von נסכים ausgeschlossen. יכול לא תהא עולתו טעונה נסכים ת׳׳ל ככה: obgleich sie aber nicht selbständig נסכים darbringen können, so sind doch objektiv ihre Opfer נסכים-pflichtig und werden deren נסכים von der jüdischen Gesamtheit hinzugefügt (Temura 3 a). Nach einer Auffassung (siehe Raschi daselbst und ל׳׳מ zu5 ,3 מ׳׳ק ) können jedoch die zu ihren Opfern gehörigen נסכים auch von den Nichtjuden selbst gebracht werden und sind diese hier durch אזרח nur von נסכים als selbständigen Opfern ausgeschlossen.
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Chizkuni

כל האזרח יעשה ככה, “every homeborn Israelite shall do so.” Why did this have to be stated? Seeing that the Torah had written in Leviticus 22,24 that every priest suffering from crushed testicles, etc., is forbidden from offering sacrifices in the Temple, [as this is a blemish, though not visible. Ed.], whereas all unblemished priests are fit to perform Temple service, a gentile from whom the Torah is prepared to accept burnt offerings, would also accompany such a burnt offering with the appropriate libation or meal offerings, the Torah here restricts the latter offerings to natural born Jews, excluding even converts. This resulted in the rabbis ruling that a gentile who sent the animal he wished to have presented as an offering on his behalf from the country he resided in and he did not send the appropriate meal offerings and libations with that animal, will have the appropriate meal offerings and libation offerings paid for from the public purse so that these sacrifices are not without their appropriate meal offerings and libations. (Sifri)
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